Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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lassung zum Regelungsbereich «Stromreserve». Die meisten Akteure, die diese Thematik angesprochen haben, plädieren dafür, die neuen Bestimmungen vollständig oder so weit wie möglich zu übernehmen, wie beispielsweise die Möglichkeit, bei einer Gefährdung der Netzstabilität auf die Reserve zurückzugreifen, die thermischen Reserven zur Erhöhung der hydraulischen Reserven zu nutzen oder die Reserve im Rahmen internationaler Vereinbarungen einzusetzen. Dieselben Akteure sind der Ansicht, dass eine fehlende Markträumung auf dem Intraday-Markt schwierig zu identifizieren wäre und diese Abrufmöglichkeit folglich zu streichen sei.

Die Strombranche (u. a. VSE, Alpiq, BKW, Axpo) und einige Wirtschaftsakteure wie economiesuisse und ZHK fordern den Verzicht auf die obligatorische Teilnahme an der Wasserkraftreserve, da damit den verpflichteten Unternehmen Wettbewerbsnachteile drohten. Zudem erachtet sie das Obligatorium als nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Stattdessen sei die Reserve mittels Ausschreibung zu beschaffen.

Die Stellungnahmen zu den langfristigen Verträgen (Long Term Contracts, LTC) lassen sich verschiedenen Haupttendenzen zuordnen. Die WEKO unterstützt die Streichung des physischen Vorrangs, was als mit dem EU-Recht vereinbar erachtet wird und die verauktionierten Kapazitäten erhöhen könnte, lehnt jedoch die vorgesehene finanzielle Entschädigung für LTC-Halter ab. Grüne, Greenpeace, Pro Natura, WWF und SES fordern ebenfalls die Aufhebung des Vorrangs (ausser für Grenzwasserkraftwerke), sprechen sich aber gegen einen finanziellen Ausgleich aus, da er einer Quersubventionierung gleichkomme. Ausserdem möchten sie die Übergangsfrist verkürzen. Andere Akteure (EnDK, SVP, Regiogrid) äussern Bedenken im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit oder dem Investitionsschutz und kritisieren insbesondere die Laufzeit und das Verfahren für die Entschädigung oder den Verlust eines Instruments, das den Zugang zum französischen Markt garantiert. Und schliesslich fordern einige Teilnehmende (Alpiq, Axpo, BKW) technische Anpassungen, namentlich die Wiederherstellung des Vorrangs, sollte das Abkommen gekündigt werden, oder eine Überprüfung der Parameter der Entschädigung.

VSE, EWZ, BKW und Axpo sind der Ansicht, dass die aktuelle Struktur von Swissgrid die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/944 weitgehend erfülle, und wollen die derzeitigen Schweizer Bestimmungen mit lediglich minimalen Anpassungen beibehalten. Economiesuisse und ZHK erachten die Entflechtung des Netzbetriebs von den übrigen Tätigkeiten als Voraussetzung für den Abschluss des Abkommens, fordern allerdings eine pragmatische Umsetzung der Richtlinie, um die Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft ohne betriebliche Effizienzverluste zu gewährleisten. Die EnDK, Die Mitte und AET unterstützen die bisherige Governance ebenfalls, warnen jedoch vor dem Risiko, bei einem zu strikten Doppelmandatsverbot das bestehende Know-how zu verlieren. Swissgrid schlägt vor, die drei europäischen Modelle im Schweizer Recht vorzusehen, sodass deren Möglichkeiten und Auswirkungen bewertet werden können. Umgekehrt verlangen einige Teilnehmende (ElCom, WEKO, FRC) eine intensivere Stärkung der Unabhängigkeit und eine striktere Entflechtung von Swissgrid, um Interessenkonflikte und Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Tatsache, dass manche Aktionäre in der Stromproduktion oder im Stromhandel tätig sind, zu verhindern.