Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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die Schweiz Zugang zur EFSA und den relevanten Netzwerken der EU erhält und in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden ist. Sie führen aus, dass Schweizer Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten von einer erleichterten Beteiligung am EU-Binnenmarkt (und EU- Produzentinnen und Produzenten umgekehrt am Schweizer Markt) profitieren. Zudem profitieren Unternehmen, die ihre Produkte in der Schweiz und in der EU in Verkehr bringen, weil sie sowohl in der Schweiz als auch in der EU jederzeit den gleichen Regelungen unterstellt sind und sich beispielsweise Anpassungen der Verpackungen oder an der Rezeptur erübrigen. 11 Kantone (ZH, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS, NE) beziehen sich in der Stellungnahme auf die Ausführungen der KdK. Kein Kanton lehnt das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit ab. Der Kanton GL geht in seiner Stellungnahme nicht explizit auf das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit ein. Der Kanton SZ begrüsst einzelne Elemente der Umsetzungserlasse, hat aber grundsätzliche Bedenken beispielsweise in Verbindung mit der dynamischen Rechtsübernahme. Die Kantone OW, NW und TG begrüssen grundsätzlich die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU. OW und TG befürchten jedoch unter anderem, dass es durch die direkte Übernahme der EU-Rechtstexte insbesondere für Schweizer KMU nahezu unmöglich wird, zu wissen welche gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für sie gelten. Zudem verfügen diese nicht über die nötigen Mittel, sich in der EU-Gesetzgebung zurechtzufinden. Der Kanton NW befürchtet, dass die Einführung der EU Normen eine Angleichung nach unten bewirkt. Er unterstreicht auch die Wichtigkeit fairer Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Unternehmen im einheimischen Markt.

6 Parteien äussern sich zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit. Die Mitte, die FDP, die Grünen, die GLP und die SP befürworten es. Die SVP lehnt das Protokoll ab. Im Weiteren begrüssen der Gemeindeverband, der SSV, die SAB, economiesuisse, der SAV und die SBVg zusammen mit 52 nicht ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit. Dagegen sind der SGV und 16 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende. Der SBV und 18 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende geben keine eindeutige Stellungnahme ab.

Nicht alle Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich zu allen Themen, die Gegenstand des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit sind. Bei den Auswertungen zu den einzelnen Themen sind nur die Meinungen und Anzahl Stellungnahmen wiedergegeben, die sich zum jeweilgen Thema äussern.

2.12.2 Bemerkungen zu den einzelnen Gesetzen

2.12.2.1 Tierschutzgesetz

Zum teilrevidierten Tierschutzgesetz äussern sich 52 Vernehmlassungsteilnehmende, 23 (u. a. economiesuisse, SAV, SBVg) positiv, 6 (u. a. OW) negativ und 23 (u. a. UR, TG, TI, VS, SP, SBV) formulieren keine klare Position. Die Kantone UR, TG, TI und VS äussern sich neutral und der Kanton OW ablehnend. Von den Parteien kritisiert die SP die Ausnahme betreffend Hormonfleisch. Economiesuisse, der SAV und der SBVg sowie 20 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende unterstützen die Anpassungen. Der SBV sowie 17 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende sehen im Vorschlag sowohl Vor- als auch Nachteile. 5 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich ablehnend zum Vorschlag.