Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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EFTA-Mitgliedstaaten an einem Grossteil des gerade entstehenden EU-Binnenmarkts

partizipieren. Der «Europäische Wirtschaftsraum» wurde schliesslich per 1. Januar

1994 Wirklichkeit. Das EWR-Abkommen3 war am 2. Mai 1992 unterzeichnet wor-

den, scheiterte in der Schweiz aber in der Volksabstimmung vom 6. Dezember des-

selben Jahres (Volk: 50,3 % Nein; Stände: 16,0 Nein). Die drei anderen der nunmehr

noch vier EFTA-Mitgliedstaaten – Island, Liechtenstein und Norwegen – traten dem

EWR dagegen bei.

In dieser veränderten Situation, und weil das Freihandelsabkommen von 1972 die Be-

dürfnisse der Schweizer Wirtschaft nicht genügend abdeckte, wählte die Schweiz ei-

nen neuen Ansatz. Sie verhandelte mit der EU fortan bilateral – das heisst nicht im

EFTA-Verbund – und sektoriell – das heisst über eine Beteiligung am EU-

Binnenmarkt lediglich in bestimmten Bereichen von gemeinsamem Interesse. Nach

langen Verhandlungen konnte am 21. Juni 1999 ein Paket von sieben sektoriellen Ab-

kommen abgeschlossen werden, die Bilateralen I (Personenfreizügigkeit4, technische

Handelshemmnisse5, öffentliches Beschaffungswesen6, Landwirtschaft7, Forschung8,

Luftverkehr9 und Landverkehr10). Bei einigen davon handelte es sich um Binnen-

marktabkommen, bei anderen um Kooperationsabkommen mit der EU. Das Paket

wurde am 21. Mai 2000 vom Volk im Rahmen eines fakultativen Referendums mit

einem Ja-Stimmen-Anteil von 67,2 Prozent gutgeheissen. Es folgte ein Paket von

neun weiteren Abkommen, die Bilateralen II, die am 26. Oktober 2004 unterzeichnet

3Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3.

4Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einer-

seits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit, SR 0.142.112.681.

5Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der

Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, SR 0.946.526.81.

6Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der

Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens, SR 0.172.052.68.

7Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der

Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,

SR 0.916.026.81.

8 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Europäischen Gemeinschaften über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (mit Anhängen und Schlussakte), SR 0.420.513.1 (ursprüngliches Forschungsabkommen der Bilateralen I, ausgelaufen am 31. Dezember 2002, danach mehrere Folgeabkommen).

9 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr, SR 0.748.127.192.68.

10 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse, SR 0.740.72.