Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Schweiz auf eine kundenfreundliche und zuverlässige Art und Weise die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und eine optimale Nutzung der Infrastruktur garantiert. Die Takte einzelner Linien sind aufeinander abgestimmt, wodurch gute Umsteigebeziehungen zwischen den Linien resultieren und attraktive Reiseketten entstehen. Bund und Kantone haben denn auch in den letzten Jahrzehnten viele Investitionen getätigt, um den Taktfahrplan zu ermöglichen – und sie investieren in Zukunft so viel wie noch nie, um dieses Angebot weiter ausbauen zu können. Aufgrund der aktuellen infrastrukturell bedingten Engpässe und des prognostizierten Mobilitätswachstums sind zum einen diese Investitionen erforderlich, zum anderen müssen die damit geschaffenen Kapazitäten auch möglichst effizient genutzt werden, um die prognostizierte Mobilitätsnachfrage bewältigen zu können. Entsprechend werden die Ausbauten im Schweizer Eisenbahnnetz langfristig geplant: Die künftig erforderlichen Kapazitäten werden ermittelt und die dazu erforderlichen minimalen Kapazitäten je Verkehrsart (Personenfernverkehr, regionaler Personenverkehr und Güterverkehr) werden mit dem NNK und den NNP wie bisher gesichert.
– Mithilfe der Bestellungen des Regionalen Personenverkehrs sowie der Fernverkehrskonzession, die nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht enthält, Angebote regelmässig zu fahren, können Bund und Kantone sicherstellen, dass die erforderlichen Verkehre auf diesen geplanten Kapazitäten denn auch gefahren werden.
– Die Ausnahme im LandVA, dem vertakteten Verkehr bei der Trassenvergabe innerhalb der Kapazitäten für den Personenverkehr Vorrang einräumen zu können, ist ein wichtiges Instrument, um das Ziel, ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Verkehr in der Schweiz zu gewährleisten, erreichen zu können. Damit kann ausgeschlossen werden, dass ausschliesslich gewinnorientierte Anbieter einzelne Trassen aus dem Taktfahrplan besetzen und so Lücken in den Takt reissen könnten, falls ein Angebot wirtschaftlich nicht erfolgreich ist und deshalb eingestellt wird oder regelmässig mit Verspätung an der Grenze der Schweiz ankommt. Die potentiell negativen Auswirkungen auf den Schweizer öffentlichen Verkehr können so vermieden werden. Das Kriterium der Frequenz entscheidet, welches Unternehmen berücksichtigt wird, wenn auf der gleichen Strecke mehrere Unternehmen ein Angebot im Takt anbieten möchten. Möchte ein Unternehmen das Angebot von morgens früh bis abends spät anbieten, ein weiteres zwar auch ein regelmässiges Angebot, aber nicht in der gleich hohen Frequenz, so wird demjenigen Unternehmen Vorrang eingeräumt, welches mehr vertaktete Verkehre auf dieser Strecke über den ganzen Tag anbietet. Das Unternehmen, welches die tiefere Frequenz anbieten möchte, hat keinen Anspruch, einen Teil des gleichen vertakteten Verkehres zu fahren. Bei einem ausländischen Unternehmen käme zusätzlich die Bedingung des Hauptzwecks dazu: Es kann in der Schweiz ausschliesslich Verkehre eigenständig anbieten, welche die grenzüberschreitendende Beförderung als Hauptzweck haben (vgl. Artikel 24 Absatz 1a).