Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Für die Finanzierung der Teilnahme am «Horizon-Paket 2021–2027» legte der Bundesrat dem Parlament am 20. Mai 2020 eine Finanzierungsbotschaft zur Schweizer Beteiligung als assoziierter Staat an den Programmen und Initiativen der EU im Be-
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reich Forschung und Innovation für die Jahre 2021–2027 vor. Das Parlament hat den entsprechenden Bundesbeschluss am 16. Dezember 2020 verabschiedet und insge-
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samt 6,2 Milliarden Franken bereitgestellt. Die Pflichtbeiträge für die Teilnahme in den Jahren 2025-2027 werden sich auf rund 1,9 Milliarden Franken belaufen.
Die Finanzierung für eine Teilnahme an Erasmus+ im Jahr 2027 wird hingegen im Rahmen der vorliegenden Botschaft beantragt, wobei sich der Pflichtbeitrag auf rund 172 Millionen Franken beläuft.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Abschluss des EUPA und damit die Möglichkeit, sich sowohl in der laufenden Programmgeneration als auch in der Zukunft an EU-Programme zu assoziieren, von grossem Interesse für die Schweiz ist. Eine systematischere und umfassende Beteiligung an Erasmus+ und am Horizon-Paket als assoziierter Staat bietet dabei den grössten Mehrwert für den BFI-Standort Schweiz und ist von hoher Bedeutung für dessen Weiterentwicklung. Sie entspricht auch der internationalen Strategie des Bundesrates in diesem Bereich. Das EUPA schafft die Rahmenbedingungen für das internationale Engagement der BFI-Akteure und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Schweiz weiter.
Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt. Er beantragt im Rahmen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU die Genehmigung des EUPA.
2.8.2 Ausgangslage
Schweizer Teilnahme an den Programmen der EU
Die EU-Programme dienen der Implementierung und Förderung von Aktivitäten in Bereichen wie Bildung, Forschung, Kultur, etc. Sie stärken den Austausch mit anderen europäischen Ländern und ermöglichen den Auf- und Ausbau von Netzwerken. Einige dieser Programme erlauben auch die Teilnahme von Nicht-EU-Staaten.
Die EU-Programme werden jeweils für eine Programmgeneration beschlossen, welche der Laufzeit des übergeordneten, mehrjährigen Finanzrahmens (Multiannual Financial Framework MFF) der EU entspricht. Jede Programmgeneration dauert somit in der Regel sieben Jahre. Dieser Mechanismus impliziert, dass an den Programmen assoziierte Nicht-EU-Staaten ihre Teilnahme alle sieben Jahre erneuern müssen. Dies
443 gilt selbst für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staaten).
Die Teilnahme der Schweiz an den Bildungs- und Forschungsprogrammen war Teil der Bilateralen Abkommen I (Forschung) bzw. II (Bildung) und wurde auf einzelne Abkommen abgestützt. Aus diesen Gründen musste die Schweiz bisher für jede Programmgeneration und jedes Programm einen neuen, eigenständigen Vertrag aushandeln und abschliessen.
441 BBl 2020 4845
442 BBl 2021 73
443 Der Grundsatz ihrer Beteiligung an EU-Programmen ist zwar im EWR-Vertrag festgehalten, für die Assoziierung an die Programmgenerationen muss aber jeweils das Protokoll 31 des EWR-Vertrags aktualisiert werden.