Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.8 Programme
2.8.1 Zusammenfassung
Die Teilnahme an den Programmen der EU ist für die Schweiz von grosser strategischer Bedeutung. Sie ermöglicht die gemeinsame Entwicklung von Lösungen für grenzüberschreitende Herausforderungen und bietet der Schweiz die Chance, von in der EU entwickelten Technologien und Strategien zu profitieren. Von besonderer Wichtigkeit für die Schweiz sind die Programme in Bildung, Forschung und Innovation (BFI). Die Schweiz gehört in diesen Bereichen zu den weltweit führenden Ländern. Ihre hohe Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit basiert auf bestens ausgebildeten Personen, exzellenten Bildungs- und Forschungsinstitutionen sowie internationalen Netzwerken und Kooperationen. Der Schweizer BFI-Raum ist mit dem europäischen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsraum eng verzahnt. Dieser ist wiederum massgeblich von den EU-Programmen in diesem Bereich geprägt: Die unter den Namen Erasmus+ und Horizon Europe bekannten Programme sind heute dank stetig steigender Budgets, inhaltlicher Erweiterungen und internationaler Öffnung die weltweit grössten und bedeutendsten Instrumente zur Bildungs-, Forschungs- und Innovationszusammenarbeit und kennen in dieser Form keine vergleichbaren Alternativen.
Die EU beschliesst ihre Programme jeweils für eine Programmgeneration, welche der Laufzeit des übergeordneten, mehrjährigen Finanzrahmens der EU entspricht. Jede Programmgeneration dauert somit in der Regel sieben Jahre. Dieser Mechanismus impliziert, dass an den Programmen assoziierte Nicht-EU-Staaten ihre Teilnahme ebenfalls alle sieben Jahre erneuern müssen. Seit 2021 ist ein transversales Programmabkommen Grundvoraussetzung für eine Assoziierung an die EU-Programme. Dieses definiert die allgemeinen Teilnahmebedingungen in einem zeitlichen unbefristet gültigen horizontalen Teil. Die Assoziierung an einzelne Programme wird durch Protokolle geregelt, welche dem transversalen Teil des Abkommens angehängt werden und auf die Laufzeit der jeweiligen Programme beschränkt sind. Dies ermöglicht es der Schweiz bei jeder Programmgeneration neu zu beurteilen, an welchen Programmen sie weiterhin oder neu teilnehmen möchte. Die entsprechenden Finanzmittel werden bei den eidgenössischen Räten beantragt.
Im Rahmen des Pakets Schweiz-EU wurde das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den Programmen der Union, das EU-Programmabkommen (EUPA) inklusive der Protokolle für die Teilnahme an der aktuellen Programmgeneration 2021- 2027 verhandelt. Dies umfasst die Teilnahme an den Forschungsprogrammen und - initiativen Horizon Europe, dem Euratom-Programm, dem Versuchsreaktor ITER und dem Programm Digital Europe, zusammengefasst als «Horizon-Paket 2021–2027», sowie am Bildungsprogramm Erasmus+. Hinzu kommt die Teilnahme am EU-Gesundheitsprogramm «EU4Health» (s. Ziff. 2.13). Insgesamt sind die ausgehandelten Teilnahmebedingungen vergleichbar mit jenen anderer assoziierter Drittstaaten, wie das Vereinigte Königreich, Neuseeland oder Kanada. Für die Teilnahme am Euratom-Programm, ITER und Erasmus+ konnten bis Ende 2027 Rabatte ausgehandelt werden. Für das Horizon-Paket ist eine rückwirkende provisorische Assoziierung per 1.1.2025 vorgesehen, mit der Ausnahme von ITER per 1.1.2026. Für Erasmus+ wurde eine Assoziierung ab dem 1.1.2027 ausgehandelt.