Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Die Europäische Kommission assoziiert seit 2020 Staaten wie die Schweiz nicht mehr nach diesem Modell an ihre Programme, und schuf daher in den Gesetzesgrundlagen für die Programme ab 2021 ein einheitliches System für die Assoziierung von Drittstaaten. Die Schweiz muss sich entsprechend mittels eines Programmabkommens an die Programme assoziieren.
In dieser neuen Form des EU-Programmabkommens (EUPA) werden sämtliche transversalen, für alle Programme geltenden Regelungen in einem zeitlich unbefristeten horizontalen Teil abgefasst. Dazu gehören unter anderem:
– der Mechanismus für die Berechnung der Pflichtbeiträge sowie allfällige Anpassungs- und Korrekturmechanismen bei Budgetänderungen oder Über- und Unterperformance des assoziierten Staates,
– die Überprüfung der Mittelverwendung inklusive Audits,
– die Mitwirkung der Schweiz in relevanten Gremien der EU,
– die Etablierung eines Gemischten Ausschusses für sämtliche EU-Programme, der die Protokolle zu diesem Abkommen (siehe unten) in Kraft setzen und anpassen kann, und der das Funktionieren des Abkommens inklusive der Protokolle sicherstellen soll,
– die Regelung von Suspendierungs- und Terminierungsmodalitäten des EUPA.
Die Assoziierung an der jeweiligen Programmgeneration erfolgt auf der Basis von Protokollen, die dem EUPA als integraler Bestandteil angehängt sind.
EU-Programme für Bildung, Forschung und Innovation: Allgemeine Ausgangslage und Bedeutung einer Assoziierung
Die Schweiz zählt in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (BFI) zu den weltweit führenden Ländern. Sie stützt ihre hohe Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit auf bestens ausgebildete Personen, exzellente Bildungs- und Forschungsinstitutionen sowie internationale Netzwerke und Kooperationen. Der Schweizer BFI-Bereich ist insbesondere mit dem europäischen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsraum eng verzahnt. Entsprechend will der Bundesrat mit seiner internationalen Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation optimale Rahmenbedingungen für eine internationale Betätigung der Schweizer BFI-Akteure schaffen und die Attraktivität des Standorts Schweiz weiter stärken. Eine besondere Rolle kommt dabei der Kooperation im Rahmen der Förderprogramme der Europäischen Union zu.
Die jeweils mehrjährigen Programme der EU in den Bereichen Bildung sowie Forschung und Innovation haben sich seit den 1980er-Jahren zu den zentralen europäischen Instrumenten zur Förderung von internationaler Mobilität und Kooperation in der Bildung und Forschung sowie von technologischer Entwicklung und Innovation entwickelt. Die unter den Namen Erasmus+ und Horizon Europe bekannten Programme sind heute dank stetig steigender Budgets, inhaltlicher Erweiterungen und