Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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transversalen Themen: Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung, Chancengerechtigkeit, nationale und internationale Zusammenarbeit. Diese Themen sind für den BFI-Bereich von zentraler Bedeutung und müssen systematisch und langfristig in der BFI-Politik berücksichtigt werden:

Mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung in der Bildung ermöglicht eine Assoziierung an Erasmus+ den Schweizer Akteuren, vom Wissenstransfer bei der Entwicklung, Anwendung und Nutzbarmachung von neuen Technologien zu profitieren und somit mit der Geschwindigkeit der digitalen Transformation im Bildungsbereich im europäischen Raum Schritt zu halten. Eine Assoziierung würde ebenfalls ideale Rahmenbedingungen schaffen, um den Erwerb von Kompetenzen zu fördern, die für die Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung notwendig sind. Die institutionellen Kooperationen können einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des BFI-Standorts Schweiz leisten, indem die nachhaltige Entwicklung in den gemeinsam erarbeiteten Bildungsgrundlagen berücksichtigt und so als Chance und Wettbewerbsvorteil genutzt wird. Für die Förderung der Chancengerechtigkeit bietet eine Assoziierung einen Mehrwert, indem sie Schweizer Akteuren vielfältigere Möglichkeiten eröffnet, sich an Mobilitätsaktivitäten zu beteiligen, und so einen Beitrag zur Verringerung von Benachteiligung in der Bildung leisten kann. Schliesslich unterstreicht die Aufnahme von nationaler und internationaler Zusammenarbeit als neues transversales Thema die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit als Instrument zur Sicherung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Akteure.

2.8.2.5 Folgen bei einem Verzicht auf Assoziierung

Im Falle einer ausbleibenden Assoziierung müsste sowohl für das Horizon-Paket 2021-2027 als auch für Erasmus+ das aktuelle Regime der Übergangsmassnahmen, beziehungsweise der «Schweizer Lösung» weitergeführt werden.

Ein Verzicht auf eine Assoziierung bedeutet einen eingeschränkten Zugang der Schweizer Akteure zu den jeweiligen Programmen. Bei Horizon Europe betrifft dies in erster Linie die Einzelförderung von exzellenten Schweizer Forschenden oder innovativen Unternehmen sowie strategische Bereiche, namentlich die Quantenforschung und Raumfahrt. Die nationalen Übergangsmassnahmen sind hierbei kein adäquater Ersatz für den internationalen Wettbewerb. Für das Horizon-Paket verursacht die Teilnahme im Drittstaatmodus einen weitreichenden administrativen Aufwand beim SBFI. Während die eingesetzten Mittel zur Finanzierung der Schweizer Projektteilnehmenden im Horizon-Paket vergleichbar sind mit den Mitteln im Rahmen einer Assoziierung (sogenannte Pflichtbeiträge an die EU), erreichen sie nicht dieselbe Wirkung und werden demnach weniger effizient eingesetzt (s. Ziff. 2.8.7.4).

Für Erasmus+ impliziert ein Verzicht auf eine Assoziierung die Weiterführung der sogenannten «Schweizer Lösung». Diese vermag inhaltlich jedoch nicht denselben Nutzen und Mehrwert wie eine Assoziierung zu erzielen: Schweizer Institutionen stehen in diesem Fall signifikant weniger Förderinstrumente und -mittel zur Verfügung. Sie haben keinen gleichberechtigten und rechtlich gesicherten Zugang zum Programm und nur erschwerte Möglichkeiten, sich an den Aktivitäten zu beteiligen (s. Ziff. 2.8.2.3.2 und Anhang 2.8 (1)). Zudem besteht bei einer Weiterführung der «Schweizer