Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Bundesbeschluss mit ein. Das Vorhaben war darüber hinaus Bestandteil der Legis-
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laturplanungen 2019-2023 und 2023-2027 und aller Bundesratsziele seit 2020.
2.8.4.2 Vorverfahren für eine Assoziierung an Erasmus+
Eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ ist seit 2019 stets Ziel des Bundesrates
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und Bestandteil der Legislaturplanungen 2019-2023 und 2023-2027 . Das Parlament hat die Bedeutung einer Assoziierung wiederholt unterstrichen.
Im Rahmen der Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 2025–2028 hatten die interessier-
474 ten Kreise Gelegenheit, sich zum Ziel der Assoziierung an Erasmus+ zu äussern. Verschiedene Akteure betonten dabei die Bedeutung einer Assoziierung und der internationalen Einbindung der Schweizer Bildungslandschaft. Konkret wurde die Wichtigkeit einer Beteiligung an der Initiative der Europäischen Hochschulallianzen unterstrichen, welche es den Hochschulen ermöglicht, sich mit strategisch wichtigen Partnern zu verbinden. Darüber hinaus wurden zwischen Ende 2024 und Anfang 2025 drei Standesinitiativen seitens der Kantone Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen eingereicht, die eine gesicherte Teilnahme der Schweiz an Erasmus+ fordern.
2.8.4.3 Regulierungsfolgenabschätzung für das Horizon-Paket 2021-2027 und Erasmus+
Aufgrund einer Relevanzanalyse für das Horizon-Paket und Erasmus+ wurde festgestellt, dass keine Regulierungsfolgenabschätzung erforderlich ist. Im Fall des Horizon-Pakets hat das SBFI jedoch eine externe Studie in Auftrag gegeben, welche die Auswirkungen der wichtigsten Unterschiede zwischen dem Status quo und einer Assoziierung untersucht hat. Die Teilnahme an Einzelprojekten in den Bereichen Forschung und Innovation ist nur als assoziierter Staat möglich und steht daher im Zentrum der Studie. Die Studie zeigt auf, dass eine Teilnahme an Einzelprojekten der EU-Rahmenprogramme für Forschung- und Innovation über intensiveren Wettbewerb, verbesserte Reputation, Brain-Gain, zusätzliche Fördermittel und stärkere Vernetzung
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den Schweizer Forschungs- und Innovationsstandort erheblich stärkt. Dies trägt auch zur Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei.
2.8.5 Grundzüge des Abkommens
Das EUPA besteht aus i) einem allgemeinen Teil mit horizontalen Bestimmungen, die für alle EU-Programmbeteiligungen der Schweiz gelten, und ii) angehängten Proto-
469 BBl 2021 73
470 BBl 2020 8385
471 BBl 2024 1440
472 BBl 2020 8385
473 BBl 2024 1440 dung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25-28): Ergebnisbericht.
475 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation > Internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit > EU-Rahmenprogramme > Zahlen und Fakten zur Schweizer Beteiligung > Einzelförderung der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation: Auswirkungen der Schweizer Beteiligung.