Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Lösung» das Risiko, dass ein grosses Potential an Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten weiterhin brach liegt (s. Ziff. 2.8.2.4.2). Mittel- bis langfristig würden die Abkoppelung von der europäischen Bildungszusammenarbeit sowie der Verlust von Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schweizer Bildungsraums die komparativen Nachteile für Schweizer Bildungsakteure und Lernende verschärfen.
Die Schweiz ist auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich Bildung, Forschung und Innovation angewiesen und riskiert mit einer Nicht-Assoziierung an die entsprechenden Programme eine Erosion ihrer Stellung als führende Bildungs- und Wissenschaftsnation.
2.8.3 Zielsetzung und Verhandlungsverlauf
2.8.3.1 Zielsetzung für EU-Programme im Allgemeinen
Das Ziel der Schweiz im Rahmen der Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU war es, ein Programmabkommen abzuschliessen, das die Grundlage für eine systematischere Teilnahme an EU-Programmen von Schweizer Interesse darstellt. Gleichzeitig wurde angestrebt, die Protokolle für diejenigen EU-Programme zu verhandeln, bei denen sich die Schweiz, soweit möglich, in der Programmgeneration 2021-2027 beteiligen will, das heisst für Horizon Europe, Euratom, ITER, Digital Europe und Erasmus+, sowie für das Gesundheitsprogramm EU4Health (s. Ziff. 2.13).
Zu den weiteren Programmen, bei welchen eine Assoziierung möglich ist, gehören unter anderen das Rahmenprogramm der EU zur Förderung des europäischen Kultur- und Kreativsektors für den Zeitraum 2021–2027, «Kreatives Europa». Der Bundesrat hat sein Interesse an einer Teilnahme an den Kulturprogrammen der EU wiederholt bekräftigt und zuletzt im Rahmen der Kulturbotschaft 2025–2028 ausgewiesen. Aufgrund der dafür notwendigen Gesetzesangleichungen war die Teilnahme in der laufenden Programmgeneration nicht Gegenstand der Verhandlungen.
Ebenfalls nicht Gegenstand der Verhandlungen war die Teilnahme der Schweiz an zukünftigen EU-Programmen. Während das EUPA die Grundlage für eine solche darstellt, muss die Schweiz für jede Programmgeneration die Protokolle mit den spezifischen Bedingungen für die Assoziierung neu verhandeln. Dabei kann sie jeweils auch neu beurteilen an welchen für Drittstaaten zugänglichen Programmen sie sich assoziieren möchte. Das Parlament kann sich im Rahmen der Finanzierungsbotschaften für die einzelnen Programmteilnahmen zu einer Assoziierung äussern und darüber entscheiden.
Vor dem Hintergrund der Annahme der parlamentarischen Initiative 20.496466 wird der Bundesrat dabei für jede neue Programmgeneration, nach Vorliegen des neuen Legislativvorschlags der EU-Kommission zu ihrem mehrjährigen Finanzrahmen sowie zu den EU-Programmen, einen Planungsbericht zuhanden der aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung verfassen. Dieser Planungsbericht soll die Beratung der Geschäfte (z.B. Finanzierungsbotschaften, Verordnungen, Verhandlungsmandate) unterstützen. Der erste Planungsbericht für die Programmgeneration
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