Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Mit Beginn der Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU setzte die EU die Übergangsregelung 2024 in Kraft, die es Forschenden in der Schweiz ermöglichte, Gesuche im Rahmen der Ausschreibung ERC Advanced Grants 2024 von Horizon Europe einzureichen. Aufgrund der Fortschritte bei den Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU entschied die EU am 3. Juli 2024, dass Forschende in der Schweiz an den ersten drei Ausschreibungen des Programmjahres 2025, namentlich dem ERC Starting Grant 2025, Synergy Grant 2025 und Consolidator Grant 2025, teilnehmen können. Am 12. November 2024 kam der Zugang zum ERC Proof of Concept Grant 2025 dazu. Vor dem Hintergrund des materiellen Abschlusses der Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU im Dezember 2024 hat die EU die Übergangsregelung 2025 per 1. Januar 2025 vollständig aktiviert: Diese ermöglicht Akteuren in Forschung und Innovation in der Schweiz, ab dem Programmjahr 2025 an praktisch allen Ausschreibungen von Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Programm Digital Europe teilzunehmen und Fördermittel bei der EU zu beantragen. Letztere werden von der EU nach Unterzeichnung des Programmabkommens sowie Überweisung des Schweizer Pflichtbeitrags an die Forschenden ausbezahlt. Ausserdem können Schweizer Akteure Gesuche in einer Koordinatoren-Rolle einreichen.

Für die Teilnahme an Erasmus+ wird zuerst ein Finanzierungsbeschluss der eidgenössischen Räte benötigt, womit eine Assoziierung ab 2027 möglich würde. Für ITER ist eine provisorische Wiederaufnahme der Beteiligung erst ab 2026 vorgesehen.

Das Verhandlungsmandat konnte vollumfänglich erfüllt werden. Namentlich wurde mit dem EUPA ein zeitlich unbefristetes Abkommen ausgehandelt, welches die Assoziierung an die aktuelle und zukünftige Programmgenerationen ermöglicht. Für die Teilnahme am Horizon-Paket sind die vom Parlament am 16. Dezember 2020 gesprochenen Mittel ausreichend. Betreffend die systematischere Teilnahme soll mit Gesprächen im Gemischten Ausschuss ein nahtloser Übergang von der einen zur nächsten Programmgeneration sichergestellt werden. Für die Assoziierung an Erasmus+ wurde ein Rabatt von 30 % ausgehandelt. Nur ein einziges anderes Drittland (Serbien) konnte für seine Programmteilnahme einen gleich hohen Rabatt erzielen.

2.8.4 Vorverfahren

2.8.4.1 Vorverfahren für eine Assoziierung am Horizon-Paket 2021-2027

Die Vorverfahren für die Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021–2027 sind in der Botschaft vom 20. Mai 2020 zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation

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in den Jahren 2021–2027 (Horizon-Paket 2021–2027) dargestellt. Zusammengefasst erfolgte seitens der Stakeholder ein deutliches und einhelliges Bekenntnis zur Bedeutung einer Schweizer Beteiligung am Horizon-Paket, insbesondere an Horizon Europe, sowie zur Assoziierung als bevorzugte Beteiligungsform. Dies floss bei der parlamentarischen Behandlung des Geschäfts im Jahr 2020 und beim entsprechenden

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