Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Prüfstelle definiert (Art. 26-31 Programmbeschluss Erasmus+). Auf Schweizer Seite werden diese Aufgaben weitgehend von der nationalen Agentur Movetia wahrgenommen werden, welche das entsprechende Akkreditierungsverfahren bis zur Assoziierung am 01.01.2027 durchlaufen wird. Sie wird auch die Vorgaben gemäss Programmleitfaden, Leitfaden für die nationalen Agenturen und den jährlichen Arbeitsprogrammen für Erasmus+ umsetzen.

2.8.7.5.3 Interessensvertretung der Schweiz

Gemäss dem EUPA erhält die Schweiz mit der Assoziierung Zugang zu Programmgremien, Fachgremien und weiteren Netzwerken der jeweiligen Programme. Dies ermöglicht die Interessensvertretung der Schweiz auf EU-Ebene, inklusive Mitentwicklung sowie Ausgestaltung der Programme und ihrer Ausschreibungen. Die Koordination und grösstenteils auch die Wahrnehmung dieser Interessensvertretung werden durch das SBFI geleistet.

2.8.8 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Umsetzungserlasses

Die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm Erasmus+ im Jahr 2027 wird mit Artikel 1 des Umsetzungserlasses beantragt.

Gemäss Absatz 1 beträgt der Verpflichtungskredit 187,5 Millionen Franken.

Absatz 2 regelt die Aufteilung auf die verschiedenen Verpflichtungskredite. Der grösste Teil soll für Pflichtbeiträge für die Assoziierung an Erasmus+ gemäss EUPA eingesetzt werden (171,7 Millionen). Für nationale Zusatzkosten, namentlich den Betrieb der nationalen Agentur und weitere Begleitmassnahmen, ist ein Budget von 15,8 Millionen Franken vorgesehen.

2.8.9 Auswirkungen des Paketelements

2.8.9.1 Auswirkungen auf den Bund

Eine Assoziierung an die EU-Programme für Bildung, Forschung und Innovation ist für den Standort Schweiz von hoher Bedeutung. Wie in Ziffer 2.8.2 ausgeführt, wird damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit in Forschung und Innovation gestärkt sowie die Standortattraktivität für forschungsstarke Unternehmen erhöht und gefestigt. Für die Attraktivität der Hochschulen im Wettbewerb um die besten Forschenden und Studentinnen und Studenten ist die internationale Vernetzung und der Zugang zur prestigeträchtigen Exzellenzförderung zentral. Gleichzeitig stellt die Förderung von internationalen Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten einen wichtigen Pfeiler der Schweizer Bildungspolitik dar. Diese Aktivitäten tragen einerseits zur Aneignung und Entwicklung von arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen bei. Andererseits ermöglichen sie Bildungsinstitutionen und -organisationen den Auf- und Ausbau von Netzwerken, den Transfer von Wissen und die Entwicklung von gemeinsamen Strategien und Bildungsangeboten. Insgesamt tragen Mobilität und Kooperationen in Bildung und Forschung zur internationalen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Schweiz bei.