Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Für das Horizon-Paket spricht historisch gesehen der finanzielle Rückfluss in die

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Schweiz in etwa den von der Schweiz bezahlten Pflichtbeiträgen. Diese Balance ist auch für die laufende Programmgeneration zu erwarten, wobei für das Horizon Europe Programm, welches mit Abstand den höchsten Pflichtbeitrag nach sich zieht, ein automatischer Korrekturmechanismus greift, sollte die Schweiz signifikant weniger Mittel einwerben, als sie bezahlt hat.

Bei der administrativen Abwicklung der Programme kann die EU von Skaleneffekten profitieren und damit effizienter agieren als die Schweiz dies im Rahmen der Beteiligung im nicht-assoziierten Drittstaatmodus kann, in welchem die Finanzierung der Teilnahme via SBFI abgewickelt wird, beziehungsweise Ersatzausschreibungen durch nationale Förderorganisationen angeboten werden. Durch die Assoziierung am Horizon-Paket verkleinert sich der damit verbundene administrative Aufwand auf Bundesebene längerfristig erheblich.

Für Erasmus+ liegt eine möglichst enge Kooperation mit dem EU-Bildungsprogramm im Interesse des Schweizer BFI-Systems. Eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ ermöglicht Schweizer Stakeholdern und Teilnehmenden eine umfassende Beteiligung an einer wesentlich grösseren Anzahl und Vielfalt an Programmaktivitäten, als dies im Rahmen der bisherigen «Schweizer Lösung» möglich ist. Die Rechtssicherheit des Zugangs ist dabei ebenso gewährleistet wie die Nutzung der etablierten Kooperationsnetzwerke und eingespielten Abläufe.

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Budgetzuwachs auf 187,5 Millionen Franken für die Beteiligung an Erasmus+ ist notwendig, um das Niveau an Fördermitteln zu erzielen, welches die EU mit ihrem Programmbudget während der Zeit erreicht hat, in der sich die Schweiz indirekt als Drittstaat am Programm beteiligt hat. Dieser Niveauunterschied ist auf mehrere Gründe zurückzuführen. Im Jahr 2014, dem ersten Jahr der indirekten Beteiligung nach der Vollassoziierung von 2011 – 2013, lagen die Mittel für die «Schweizer Lösung» wesentlich tiefer als das Budget, das die Schweiz bei einer Vollassoziierung hätte beitragen müssen. Hinzu kommt, dass sich das Budget für die «Schweizer Lösung» zwar im Zeitraum von 2014 bis 2027 verdoppelte, das EU-Programmbudget im selben Zeitraum jedoch praktisch eine Verdreifachung erfuhr. Nicht zuletzt trägt auch der gestiegene BIP-Anteil der Schweiz am BIP der EU (von knapp 3 % im Jahr 2014 auf knapp 5 % im Jahr 2023) zum Anstieg des Pflichtbeitrags bei. Diese immer grösser werdende Kluft gilt es auszugleichen und damit die Anschlussfähigkeit der Schweiz am europäischen Bildungsraum zu sichern.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat überzeugt, dass der Einsatz der entsprechenden Bundesmittel erforderlich und verhältnismässig ist sowie eine lohnende Investition in den BFI-Standort Schweiz darstellt (zur Bedeutung der Schweizer Beteilung an Erasmus+ s. Ziff. 2.8.2.4.2). Auch wenn verlässliche Quantifizierungen der

482 Siehe «Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen und Initiativen für Forschung und Innovation: Zahlen und Fakten 2023», abrufbar unter www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation> Internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit > EU- Rahmenprogamme > Zahlen und Fakten zur Schweizer Beteiligung.