Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Der effektiv benötigte Betrag könnte somit um bis zu 25,8 Millionen Franken höher ausfallen als dies Mitte 2025 vorhersehbar war. Dies entspricht etwa 15 % des gesamten erwarteten Programmbeitrags. Dieser mögliche Mehrbedarf soll zum Zeitpunkt des Finanzierungsbeschlusses berücksichtigt werden.
Zusammenfassung
Die Assoziierung an Erasmus+ im Jahr 2027 wird über einen separaten Kredit finanziert werden. Die dafür erforderlichen Mittel von 187,5 Millionen CHF errechnen sich wie folgt (Beträge in Mio. CHF):
Schweizer Pflichtbeitrag für die Assoziierung an Erasmus+
171,7 (inkl. Beteiligungsgebühr)*
Nationale Zusatzkosten, aufgeteilt in: 15,8
- Betrieb der nationalen Agentur Movetia (6,1)
- nationale Begleitmassnahmen (8,5)
- Non Erasmus+-Aktivitäten (1,2)
Total 187,5
Mögliche Veränderungen im Budgetbedarf bei Eintritt der Ri-
25,8 siken (Höherer BIP-Anteil und höheres Erasmus+-Budget)
Ausfinanzierung der «Schweizer Lösung»
Für die Projekte, die im Rahmen der «Schweizer Lösung» gefördert werden, wurde in der BFI-Botschaft 2025-2028 ein Verpflichtungskredit genehmigt. Diese Projekte haben in der Regel überjährige Zahlungen zur Folge. Für die Ausfinanzierung der «Schweizer Lösung» werden voraussichtlich Zahlungen in der Höhe von 17,1 Millionen CHF im Jahr 2027, 9,4 Millionen CHF im Jahr 2028 und 4,7 Millionen CHF im Jahr 2029 notwendig sein.
2.8.7.3 Begleitmassnahmen ohne Gesetzesanpassung
Die Assoziierung an den EU-Programmen wird durch nationale Begleitmassnahmen unterstützt, welche eine hohe und umfassende Beteiligung von Schweizer Akteuren sicherstellen sowie die inhaltliche Mitgestaltung der Programme und die Information darüber ermöglichen sollen. Sie umfassen im Wesentlichen folgende Massnahmen:
– Informations- und Beratungsangebote,
– Nationale Kofinanzierung von Schweizer Partnern für deren Beteiligung an Initiativen, Instrumenten und Projekten von gesamtschweizerischem Interesse oder wo eine solche Finanzierung erforderlich ist,
– Finanzierung des satzungsgemässen Mitgliedbeitrags bei F4E.
Die im Rahmen des Horizon-Pakets vorgesehenen Begleitmassnahmen sind in der entsprechenden Finanzierungsbotschaft ausführlich beschrieben. Für die Begleitmassnahmen zum Programm Erasmus+ siehe Ziffer 2.8.2.2.2.