Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.11.9.1.2 Personelle Auswirkungen
Um die neuen Aufgaben aus dem Abkommen zu erfüllen, entstehen beim BFE, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), der ElCom und der WEKO ein Zusatzaufwand, welcher personelle Ressourcen im Umfang von 18 Vollzeitäquivalenten erfordert.
Gemäss Annex I Electricity, Ziffer 16 Buchstabe d Stromabkommen geht die Kompetenz für die Netzregulierung spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens, voraussichtlich am 1.1.2033 vom BFE an die ElCom über. Hierzu werden künftig zwei Vollzeitäquivalente vom BFE an die ElCom transferiert.
Neue Aufgabenbereiche Amt/Stel Jahr des Be- Gegenfi-
le(n) darfs nanzierung
Verwaltung und Weiterentwicklung BFE / 1 1 Jahr vor In- -
des Stromabkommens / Planung FTE krafttreten
und Durchführung von Sitzungen (IKT) (vo-
des Gemischten Ausschusses raussichtlich
1.1.2027)
Politische Mitgestaltung (Policy BFE / 1 1 Jahr vor In- -
Shaping) Weiterentwicklung FTE krafttreten
Strombinnenmarkt / Austausch mit (IKT) (vo-
EU-Behörden und Behörden der raussichtlich
Nachbarstaaten 1.1.2027)
Erfassung und Auswertung neuer BFE / 2 1 Jahr vor -
statistischer Daten (Berechnung Er- FTE IKT (voraus-
füllung des Erneuerbaren Ziels) sichtlich
1.1.2027)
Umsetzung der übernommenen Ar- BFE / 2 1 Jahr vor -
tikel der Erneuerbaren Richtlinie II FTE IKT (voraus-
(RED II), u. a. Integration erneuer- sichtlich
bare Energien ins Energiesystem, 1.1.2027)
Zertifizierung Erneuerbare Ener-
gien, Berichterstattung
Umsetzung Networkcode zu Cyber- BFE Ab IKT des Falls bei Elsicherheit (Zuständigkeit wird auf oder El- Abkommens com ja, über Verordnungsebene festgelegt) Com / 1 (voraussicht- int. Auf-FTE lich 1.1.2028) sichtsabgabe nach Art. 28 StromVG
Zusammenarbeit und Einsitz bei ElCom / Ab IKT des Ja, über int. ACER und anderen Institutionen 2 FTE Abkommens Aufsichtsab- bzw. Gremien nach Art. 10 Strom- (voraussicht- gabe nach abkommen. lich 1.1.2028)