Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 677Fedlex · Erläuternder Bericht
und dem Rat einen Bericht vor. Im Bericht können geeignete Massnahmen vorgeschlagen werden, darunter auch die Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags.
Art. 44 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a und c sowie Abs. 3 und 4
Artikel 44 entspricht weitgehend der bisherigen Regelung. Der Artikel wird lediglich ergänzt, dies infolge der Trennung zwischen dem Gas- und dem Strombereich und aufgrund der Anwendbarkeit der REMIT-Verordnung.
Art. 45 Abs. 1 Einleitungssatz
Artikel 45 entspricht weitgehend der bisherigen Regelung. Der Artikel wird lediglich ergänzt, dies infolge der Trennung zwischen dem Gas- und dem Strombereich und aufgrund der Anwendbarkeit der REMIT-Verordnung.
2.11.9 Auswirkungen des Paketelements
2.11.9.1 Auswirkungen auf den Bund
Mit dem Stromabkommen entsteht ein zusätzlicher Aufwand. Nachfolgend sind die personellen und finanziellen Auswirkungen auf den Bund dargestellt. Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und darauf achten, dass ein allfälliger Mehrbedarf an Personalaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird.
2.11.9.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Ab dem Inkrafttreten des Stromabkommens wird die Schweiz jährlich einen finanziellen Beitrag an die Aktivitäten von ACER leisten müssen. Der finanzielle Beitrag besteht aus einem Betriebskostenbeitrag und einer Teilnahmegebühr. Der Betriebskostenbeitrag berechnet sich anhand des jährlichen ACER-Budgets (beispielsweise 33 Millionen Franken im Jahr 2024), reduziert um 15 Prozent, weil die Schweiz mit dem Abkommen nicht an den Aktivitäten im Gasbereich teilnimmt und multipliziert mit dem Verhältnis des Schweizer BIPs zu jenem der EU (im Jahr 2023 rund 4,75 Prozent). Die Teilnahmegebühr entspricht 4 Prozent des Betriebskostenbeitrags. Damit entspricht der finanzielle Beitrag in Abhängigkeit des Budgets von ACER jährlich rund 1,4 Millionen Franken. Der Betrag wird über die Aufsichtsabgabe nach Art. 28 StromVG gegenfinanziert.
Für die Umsetzung von Marktöffnung und Grundversorgung, darunter die Registrierungspflicht für die Lieferanten und ein Vergleichsportal für Angebote im Strommarkt, hat die ElCom einen Bedarf an finanziellen Ressourcen für IT-Systeme von einmalig 900'000 Franken und sowie jährlich wiederkehrend 200'000 Franken pro Jahr.
Darüber hinaus wird ein jährlicher Beitrag der Schweiz an die Unionsdatenbank für flüssige und gasförmige erneuerbare Brennstoffe (UDB) nach Art. 31 der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien vorgesehen, die ab dem Inkrafttreten des Abkommens auf rund 50'000 Franken pro Jahr geschätzt werden. Mit der Teilnahme an der UDB werden der Export und Import von solchen Energieträgern durch die Schweizer Branchenakteure vereinfacht.