Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Lesehilfe: Es ist unsicher, mit welchen Grenzkapazitäten die Schweiz ohne Stromabkommen mit oder ohne technische Kooperation rechnen könnte. Daher ist auch unsicher, wie hoch der potenzielle Nutzen mittels Stromabkommen und den damit abgesicherten Grenzkapazitäten ist. Der Farbverlauf der Abbildung illustriert diese Unsicherheit.578

2.11.9.3.3 Auswirkungen auf Endverbraucher

Von potenziell tieferen Strompreisen würden Firmen und Haushalte profitieren. So könnte das Stromabkommen die Wettbewerbsfähigkeit sichern und stärken. Laut Berechnungen liegt der Bruttoproduktionswert bei hohen Grenzkapazitäten (gemäss dem Szenario MARKTKOPPLUNG) im Jahr 2050 bei den stromintensiven Sektoren um rund 2 Prozent höher als bei eingeschränkten Grenzkapazitäten (gemäss dem Szenario KEINE KOOPERATION). Auch Haushalte profitieren leicht. Potenziell tiefere Strompreise und höhere Wirtschaftsaktivität führen zu leicht höheren Löhnen und in der Tendenz zu einer höheren Beschäftigung.

Die bisher insbesondere unter Ziff. 2.11.9.3.1 und 2.11.9.3.2 beschriebenen Effekte

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beziehen sich auf quantitative Analysen . Diese beziffern allein die Auswirkungen der völkerrechtlichen Absicherung der Grenzkapazitäten. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der anderen Massnahmen des Stromabkommens können nicht belastbar quantifiziert werden. Neben der Absicherung der Grenzkapazitäten können jedoch auch der Zugang zum EU-Strombinnenmarkt, die Einbindung in die Mechanismen zur Vergabe der grenzüberschreitenden Kapazitäten (Kapazitätsallokation), der Zugang zu Regelenergieplattformen sowie die Strommarktöffnung für alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher die Endverbraucherpreise für Strom senken. Im gekoppelten EU-Strombinnenmarkt werden die Grenzkapazitäten heute anhand einheitlicher Regeln berechnet und implizit an die optimalen Marktangebote zugeteilt. Dies reduziert Transaktionskosten und Risiken im Stromhandel und erhöht die ökonomische Effizienz des Stromsystems. Die Teilnahme an den Regelenergiemärkten reduziert die Beschaffungskosten für die Swissgrid, ermöglicht den Schweizer Stromhändlern Handelsopportunitäten und verringert das Risiko von Instabilität im Stromnetz. Entsprechend fallen Folgekosten für Eingriffe in den operativen Netzbetrieb, Netzverstärkungen und Netzausbauten in der Tendenz geringer aus. Auch sinkt der Bedarf für die Bereitstellung von Regelenergie für die Regelzone Schweiz. Dies dürfte sich im Vergleich zu einer Situation ohne Stromabkommen für die Konsumenten in einer Reduktion der Höhe des Energieteils und der Übertragungsnetzkosten auf der Stromrechnung niederschlagen.

Die Strommarktöffnung für alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Möglichkeit zum Verbleib in der Grundversorgung fördert den Wettbewerb und gibt den Stromlieferanten Effizienzanreize. Es ist weiterhin eine regulierte Grundversorgung in weitgehender Anlehnung an das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorgesehen. Sowohl bei den Mindestanteilen als auch beim Standardstromprodukt entfällt die Vorgabe hinsichtlich der inländischen Herkunft der

578 Abrufbar unter: www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromabkommen Schweiz – EU.

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