Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Kosten für LTC-Halter, da sie ihre bisherige Besserstellung verlieren. Im Stromabkommen ist jedoch eine finanzielle Entschädigung der LTC-Halter während einer Übergangsfrist von sieben Jahren ab Inkrafttreten vorgesehen. Wasserkraftwerke an der Schweizer Grenze mit bestehenden und geringfügigen Einspeisevorrängen unter 65 MW können diese während einer Übergangsfrist von 15 Jahren ab Inkrafttreten beibehalten. Im Anschluss entfallen die Vorränge, was teilweise zu Anpassungsbedarf in bilateralen Staatsverträgen und den Konzessionen der entsprechenden Kraftwerke führt.
Die europäischen Vorschriften im Zusammenhang mit der Entflechtung von Verteilernetzbetreibern gehen weiter als das Schweizer Recht (siehe auch «Auswirkungen auf die Kantone sowie Städte» unter Ziff. 2.11.9.2). Die weitergehende Entflechtung von VNB dürfte im Rahmen eines Stromabkommens mit der EU tendenziell positive Effekte auf den Wettbewerb und die Effizienz ausüben, aber gleichzeitig zu einmaligen Transformationskosten sowie allfällig verminderten Synergien bei den betroffenen Unternehmen führen. Insgesamt dürfte die Entflechtung von VNB zu geringen volkswirtschaftlichen Auswirkungen führen, auch weil nur eine geringe Zahl der VNB betroffen ist.
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Die Schweiz hat sich unter dem Pariser Klimaübereinkommen völkerrechtlich zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 verpflichtet. Dies bedeutet eine umfassende Transformation des Energiesystems. So muss die erneuerbare Erzeugungskapazität in der Schweiz massiv zugebaut werden. Der Anteil von Strom am Endenergieverbrauch wird gemäss Energieperspektiven 2050+ von heute 26 Prozent längerfristig auf ungefähr 45 Prozent steigen. Insbesondere beim Wärmebedarf von Haushalten und im Strassenverkehr ist eine weitgehende Elektrifizierung des Energiebedarfs notwendig. Die Wichtigkeit der Strombranche nimmt entsprechend zu, und im Schweizer Energiesektor ist aufgrund der Dekarbonisierung mit positiven Beschäf-
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tigungseffekten zu rechnen . Das Stromabkommen schafft mit der Marktöffnung für alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher ein breiteres Feld für Produkt- und Prozessinnovationen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen. Die Marktöffnung bringt entsprechend für die Strombranche mehr Wettbewerb und einen gesteigerten Effizienzdruck. Die kumulierten Beschäftigungseffekte des Stromabkommens für die Strombranche sind schwer zu bestimmen. Sie entfalten sich jedoch in einem sehr dynamischen Marktumfeld.
Die Regulierungskosten für die Strombranche fallen vor allem aufgrund der Umsetzung der weiterreichenden Entflechtung an. Zudem gibt es relevante Anpassungskosten bei den Prozessen aufgrund der Marktöffnung für alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher und der Harmonisierung mit den Vorschriften der EU im Bereich Marktintegrität und Transparenz bzw. den Anpassungen beim BATE. Diese Umsetzungskosten entstehen vor allem während der Einführung der Strommarktöffnung.
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581 Bericht des Bundesrates (2023): Arbeitsplatzpotenzial durch Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz. In Erfüllung des Postulates 19.3562 Nadine Masshardt vom 6. Juni 2019.