Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 687Fedlex · Erläuternder Bericht
Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels in der Strombranche und der Ausgestaltung der Marktöffnung mit einer regulierten Grundversorgung ist nicht davon auszugehen, dass grosse negative Auswirkungen auf das Personal der Stromwirtschaft eintreten. Falls dies dennoch der Fall sein wird, trifft der Bundesrat geeignete Gegenmassnahmen.
2.11.9.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Marktöffnung für alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher führt grundsätzlich zu einem dynamischeren Umfeld, aus der sich neue Herausforderungen aber auch Chancen sowohl für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher wie auch für die Beschäftigten in der Strombranche ergeben. Diese können vor allem von der Dynamik neuer Marktideen profitieren. Die Innovationen aus der Strommarktöffnung tragen zu einer besseren gesellschaftlichen Integration der erneuerbaren Energien bei.
2.11.9.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Umwelteffekte des Stromabkommens ergeben sich vor allem aufgrund der zu erwartenden Steigerung der Effizienz des Stromsystems sowie der völkerrechtlichen Absicherung der Grenzkapazitäten, die den notwendigen Ausbau der Energieinfrastruktur während der Transition zu Netto-Null-Emissionen gegenüber einem Szenario ohne Stromabkommen reduzieren könnte (s. Ziff. 2.11.9.3«Auswirkungen auf die Volkswirtschaft»). Allgemein stärkt das Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU die Versorgungssicherheit und unterstützt damit die Elektrifizierung und Dekarbonisierung der Schweiz. Die Äquivalenz des Schweizer Umweltrechts mit dem im Stromabkommen aufgeführten EU-Umweltrecht im Strombereich ist aktuell gegeben. Es gibt keinen Anpassungsbedarf im Schweizer Umweltrecht auf Gesetzesstufe. Deswegen ergeben sich daraus keine nennenswerten Auswirkungen auf die Schweiz.
2.11.9.6 Andere Auswirkungen
Die Schweiz ist auf die technische Einbindung ins europäische Stromsystem angewiesen. Swissgrid steht dazu als Betreiberin des Übertragungsnetzes in engem Austausch mit den Betreibergesellschaften der Nachbarstaaten. Dabei stösst die Swissgrid aufgrund der mangelnden Integration der Schweiz in den EU-Strombinnenmarkt immer häufiger auf Widerstand seitens der EU. Mit dem Stromabkommen werden die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine bessere technische Einbindung geschaffen.
2.11.10 Rechtliche Aspekte des Paketelements
2.11.10.1 Verfassungsmässigkeit des Abkommens
Das Stromabkommen stützt sich auf Artikel 54 Absatz 1 der BV, wonach der Bund für die auswärtigen Angelegenheiten zuständig ist. Artikel 184 Absatz 2 BV ermächtigt den Bundesrat, völkerrechtliche Verträge zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Die Bundesversammlung ist nach Artikel 166 Absatz 2 BV für die Genehmigung völkerrechtlicher Verträge zuständig, sofern für deren Abschluss nicht aufgrund von Gesetz oder völkerrechtlichem Vertrag der Bundesrat zuständig ist (Art. 24 Abs. 2 ParlG;