Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Bewilligungsgesuchen als Massstab der Branchenüblichkeit der Sozialstandards dienen und ist bei Beanstandungen während der Ausübung der erteilten Transportrechte heranzuziehen. Die Gewerkschaften und Personalverbände haben sich nach anfänglicher Skepsis konstruktiv in die Arbeiten an der erwähnten Weisung eingebracht. Ihre Anregungen wurden und werden weiterhin soweit möglich berücksichtigt. Der Entwurf soll bis Ende 2025 finalisiert werden, die Weisung soll aber erst zusammen mit dem Gesamtpaket in Kraft treten.
Das UVEK beabsichtigt ausserdem, nach der Marktöffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs ein Monitoring der Arbeitsbedingungen unter Einbezug der Gewerkschaften durchzuführen. Falls das Monitoring Handlungsbedarf aufzeigen würde, könnte das UVEK dem Bundesrat Massnahmen beantragen (s. Ziff. 2.5.7).
5.4 Paket sichert Teilnahme am EU-Binnenmarkt
Für die Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, die über keine bedeutenden natürlichen Ressourcen und einen nur begrenzten Binnenmarkt verfügt, spielt der Zugang zu ausländischen Märkten eine unabdingbare Rolle. Die EU ist mit einem Anteil von rund 59 Prozent am Warenhandel die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz865 (s. Ziff. 3.3).
Angesichts dieser wirtschaftlichen Zusammenhänge soll das Paket Schweiz–EU die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit einem der grössten Binnenmärkte der Welt stabilisieren und weiterentwickeln. Es sichert die sektorielle Teilnahme am EU-Binnenmarkt in den bisherigen Bereichen der Bilateralen I und dehnt diese Teilnahme auf den Strom- und den gesamten Lebensmittelbereich aus. Das Paket hat keine Änderung der Bundesverfassung zur Folge: Die Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung und der Schweizer Gerichte bleiben ebenso gewahrt wie die direktdemokratischen Instrumente. Mit den institutionellen Elementen erhöht die Schweiz die Rechtssicherheit und sichert die Teilnahme am EU-Binnenmarkt in den genannten Bereichen auch für die Zukunft. In Zeiten geopolitischer Spannungen und einer fragmentierten Weltordnung ist dies eine strategische Notwendigkeit für eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz.
5.5 Empfehlung
Der Bundesrat will den bewährten bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln. In einer von geopolitischer Instabilität und globalen Krisen geprägten Welt sind stabile und vorhersehbare Beziehungen mit der EU – insbesondere mit unseren Nachbarländern – von strategischer Notwendigkeit. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit, Rechtssicherheit und die gemeinsame Bewältigung aktueller Herausforderungen sind unerlässlich, um die Sicherheit und den Wohlstand der Schweiz zu gewährleisten. Der bilaterale Weg trägt seit 25 Jahren massgeblich zum Erfolg der Schweiz bei. Es ist von entscheidender Bedeutung, diesen Weg auf der Grundlage rechtlich geklärter Beziehungen fortzusetzen.
865 www.eda.admin.ch/europa > Publikationen > Schweiz-EU in Zahlen (basierend auf Total 1, ohne Gold, 2023).