Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/50: Änderung der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zur Einführung der Identitätskarte mit Datenchip · 7 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

Thematik Vernehmlassungsteilnehmende

alleinige Zuständigkeit der kantonalen

BS, FR, GE, NE, ZG

Passstellen für die Ausstellung von biomIDK

Gebührenregelung generell JU

einheitliche Gebührenregelung für IDK mit und

AG, BS, GE, LU, SH, VS, ZG

ohne Chip im Besonderen

Entfallen der Möglichkeit, selbst erstellte

AG, JU, SH, ZG

Passfotos mitzubringen

Weiterbestehende Gültigkeit der vor 2031

ausgestellten IDK ohne Chip bis zu ihrem VS

Ablaufdatum

Umbenennung «provisorischer Pass» in

«Notpass» AG, JU, UR, ZG

Generelle Bemerkungen:

NE ist der Ansicht, dass bezüglich der Gebühren das Kombi-Angebot nur für Pass plus IDK mit Chip gelten sollte und nicht auch für Pass plus IDK ohne Chip. NE bedauert, dass der Notpass nicht mit einem Datenchip versehen ist.

Für ZG wäre es wesentlich und sachgerecht, dass nicht nur die IDKs mit Chip, sondern auch jene ohne Chip bei den kantonalen Passstellen beantragt werden müssen. Eine solche einheitliche Antragsabwicklung hätte den Vorteil von erhöhter Effizienz und Datensicherheit, optimierter Planung und Ressourcennutzung sowie von reduzierter organisatorischer Komplexität für die Bevölkerung.

AG, AR und NE weisen darauf hin, dass die Öffentlichkeit anlässlich der Einführung der IDK mit Chip auf deren Unterschiede zur E-ID hinzuweisen sei.

4 Ergebnisse im Einzelnen zur VAwG

Nachstehend finden sich lediglich die Artikel, zu denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer explizit geäussert haben.

Art. 13 Abs. 4

GE wendet ein, dass mehrfache Erneuerungen im Einjahres-Rhythmus einerseits für die Behörden zu erhöhtem administrativem Aufwand und andererseits für die betroffenen Personen zu allzu hohen Kosten führen können. Es fordert deshalb, dass im Einzelfall auch eine Gültigkeitsdauer von mehr als einem Jahr möglich sein sollte.

Für TI ist die Formulierung «medizinische Gründen, die nur vorübergehender Art sind» zu unpräzise: Wie lange ist «vorübergehend»? Auf welcher Grundlage soll das Passbüro seine Beurteilung vornehmen, ob die medizinischen Gründe gegeben sind? Diese Ungenauigkeiten sind mit dem Risiko uneinheitlicher Praxis verbunden. Zudem birgt die Ausstellung von IDK für eine verkürzte Dauer und ohne Fingerabdrücke Missbrauchsgefahr, vor allem seitens von Personen, die grundsätzlich eine Abnahme von Fingerabdrücken verweigern.