Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/50: Änderung der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zur Einführung der Identitätskarte mit Datenchip · 7 Seiten

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Art. 14d

Im Erläuternden Bericht zum Vorentwurf wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Ausstellungsverfahrens bei der Wohnsitzgemeinde weiterhin eine selbst erstellte Fotografie mitgebracht werden kann (Erläuterungen zu Art. 9 Abs. 2 VE-VAwG, Seite 10). VD beurteilt dies als nicht ausreichend und wünscht, dass im 2a. Abschnitt der VAwG ausdrücklich festgehalten ist, dass das Mitbringen einer Fotografie im Rahmen des Ausstellungsverfahrens auf Gemeindeebene weiterhin möglich ist.

Anhang 1/Berechtigung zur Bearbeitung oder Abfrage von im ISA gespeicherten Daten

Mit Verweis auf die Rolle der Transportpolizei (TPO) bei der Wahrung der Sicherheit im öffentlichen Verkehr und speziell von derer gesetzlichen Aufgabe, Identitätskontrollen vorzunehmen, wünschen die SBB eine Befugnis der TPO, das Informationssystem Ausweisschriften nach Artikel 11 ff. des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 20015 (AwG) direkt abfragen zu können (Subsumtion der TPO unter die «vom Bund … bezeichneten Polizeistellen» nach Art. 12 Abs. 2 bst. d AwG). Die TPO solle in der ISA-Zugriffsmatrix gemäss Anhang 1 VAwG unter «Dritte» subsumiert werden.

5 Ergebnisse im Einzelnen zur Ausweisverordnung EJPD

VD hat sich explizit zum Anhang der Ausweisverordnung EJPD geäussert, der die Anforderungen an die Fotografie regelt, und dies wie folgt: Nach Auffassung dieses Kantons müssen gemäss geltender Fotomustertafel die Passfotografien für Ausweise in Farbe sein, während gemäss neuer Regelung sowohl Farb- wie Schwarz-Weiss-Fotos zulässig seien. VD verlangt, dass auch künftig einzig Farbfotografien verwendet werden dürfen, da sich anhand derer Personen besser identifizieren lassen und diese auch sicherer seien.

6 Generelle Anliegen

Einzelne Kantone weisen auf logistische Herausforderungen hin. So wird darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der technischen Infrastruktur (Geräte für die Erfassung von Biometrie-Daten) erforderlich sein wird, davon ausgehend, dass die überwiegende Mehrheit der Personen eine IDK mit Chip beantragen wird. Damit werde ein zusätzlicher Personalbedarf einhergehen.

7 Verzeichnis der Eingaben

Kantone

Kanton Aargau, Regierungsrat AG

Kanton Appenzell Innerrhoden, Regierungsrat AI

Kanton Appenzell Ausserrhoden, Regierungsrat AR

Kanton Bern, Regierungsrat BE

Kanton Basel-Landschaft, Regierungsrat BL

5 SR 143.1