Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/50: Änderung der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zur Einführung der Identitätskarte mit Datenchip · 7 Seiten
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AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, Kantone JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR,
VD, VS, ZG (23)
Parteien SVP (1)
Gesamtschweizerische Dachverbände der
-
Gemeinden, Städte und Bergebiete
Gesamtschweizerische Dachverbände der
-
Wirtschaft
Weitere interessierte Kreise ASO, SGV, VSED (3)
Stellungnahme aus eigener Initiative SBB (1)
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) sind im Verzeichnis der Eingaben unter Ziffer 7 ersichtlich.
Der vorliegende Bericht weist aus, welche der vorgeschlagenen Bestimmungen von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst, abgelehnt oder kritisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge gemacht wurden. Für Vernehmlassungsteilnehmende (nachfolgend: Teilnehmende), die – ohne explizite Zustimmung oder Ablehnung der Vorlage – lediglich zu einzelnen Bestimmungen der beiden unterbreiteten Vorentwürfe Stellung genommen haben, wird davon ausgegangen, dass sie den Vorentwurf grundsätzlich akzeptieren und ihre Kritik und Anpassungswünsche sich auf diejenigen Bestimmungen beschränken, die ausdrücklich genannt worden sind. Der Bericht ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für die detaillierten Stellungnahmen und Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen. Sie können online eingesehen und heruntergeladen werden.4
3 Überblick
Alle 23 Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben (AG; AI, AR, BE, BL, BS,
FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SO, SH, TG, TI, VD, VS, UR, ZG) und 2
Organisationen (ASO, SGV) stimmen generell den vorgesehenen Änderungen der beiden Verordnungen zu. Keine der zentralen Neuerungen wird abgelehnt.
Seitens der politischen Parteien nahm einzig die SVP Stellung. Sie lehnt die Einführung der IDK mit Datenchip und damit die beiden Verordnungsänderungen ab. Es brauche keinen weiteren Ausbau biometrischer Datensammlung durch den Staat und keine unnötige Anpassung an EU-Standards. Die bestehende Identitätskarte ohne Chip erfülle ihren Zweck vollauf. Zusätzliche Chips würden Türen für Missbrauch und Überwachung öffnen. Durch die Koppelung der Reisefreiheit an den Datenchip würde zudem ein faktischer Biometrie-Zwang entstehen.
Einzelne Stellungnahmen äussern sich ausdrücklich zustimmend zu den folgenden wichtigen Änderungspunkten:
4 Vgl. die in Fussnote 3 angegebene Website