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Vernehmlassung 2025/50: Änderung der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zur Einführung der Identitätskarte mit Datenchip · 4 Seiten
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Ausweisverordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Kopfbedeckung
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Nicht zulässig sind auch das Tragen eines Stirnbands oder eines augenfälligen Haarbands oder eine auf den Kopf geschobene Brille etc.
Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet, beispielsweise bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt. In diesen Fällen muss das Gesicht mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Fotoqualität und weitere Anforderungen
Zugelassen sind Schwarzweiss- und Farbfotografien. Im Ausweis wird die Fotografie als Graustufenbild abgebildet.
Die Oberfläche des Fotopapiers muss glatt sein (hochglanz oder halbmatt). Die Oberfläche darf keine mit dem Finger spürbare Struktur haben (sog. Pearl- oder Seidenraster-Effekt).
Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden.
Die Fotografie darf nicht älter als ein Jahr sein.
Sie darf keine Knicke, Unebenheiten oder Verunreinigungen aufweisen. Die Ecken dürfen nicht abgerundet sein. Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.
Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet.
Bei Kleinkindern oder Menschen mit einer Behinderung müssen nicht alle Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere bezüglich Blick in die Kamera, neutralem Gesichtsausdruck und Kopfgrösse sind Abweichungen akzeptabel.
Fotomustertafel
Zusätzliche Vorgaben ergeben sich aus den Muster-Bildern in der Fotomustertafel.3
3 Der Inhalt der Fotomustertafel wird in der AS und in der SR nur durch Verweis veröffentlicht. Sie kann abgerufen werden unter: fedlex.data.admin.ch/xxx > Allgemeine Informationen > Umfang der Veröffentlichung > Veröffentlichung eines Textteils durch Verweis.