Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 83 Seiten

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Übersicht

Für den Gasmarkt gibt es in der Schweiz bisher keine spezialgesetzliche Regelung, im Gegensatz zum Strombereich. Das Fehlen spezialgesetzlicher Vorschriften hat Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und erschwert den Netzzugang für die Gaskundinnen und -kunden. Mit dem vorliegenden Entwurf soll diese Lücke geschlossen werden.

Ausgangslage

Der russische Angriff auf die Ukraine hat erhebliche Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit in Europa, insbesondere im Gasbereich. Da die Energieversorgung in Europa zu Beginn des Krieges stark vom russischen Gas abhängig war, wurden in der EU und der Schweiz innerhalb kurzer Zeit Massnahmen getroffen, um die Gasversorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Arbeiten der Schweiz im Bereich Krisenmanagement und Krisenvorsorge haben gezeigt, dass ein Gasversorgungsgesetz notwendig ist, damit die Schweiz in Zukunft Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leichter ergreifen und unter Einhaltung des Wettbewerbsrechts umsetzen kann. Da es für den Gasbereich keine spezialgesetzliche Regelung gibt, fehlen in der Schweiz wichtige institutionelle Akteure, vor allem eine Regulierungsbehörde – wie die Eidgenössische Elektrizitätskommission im Strombereich – und ein Marktgebietsverantwortlicher, der den Betrieb des Gastransportnetzes koordiniert – wie Swissgrid für das Übertragungsnetz. Dank den institutionellen Akteuren ist es in dem vom Spezialgesetz vorgegebenen Rahmen einfacher, kurzfristig Massnahmen zur Bewältigung einer Krise zu ergreifen und umzusetzen und so die Gasversorgungssicherheit zu gewährleisten.

Das Rohrleitungsgesetz vom 4. Oktober 1963 enthält für den Gasmarkt nicht mehr als eine Transportpflicht, wonach die Netzbetreiber vertraglich Transporte für Dritte übernehmen müssen, wenn es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet. Bei Streitigkeiten entscheidet das Bundesamt für Energie einzelfallweise über die Verpflichtung des Vertragsabschlusses sowie über die Vertragsbedingungen. Alternativ kann die Wettbewerbskommission den Durchleitungsanspruch gestützt auf das Kartellrecht durchsetzen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Fehlen einer Regulierungsbehörde sowie eines Akteurs, der für das Transportnetz zuständig ist, problematisch.

Wie beim Strom- oder beim Eisenbahnnetz besteht auch bei den Gasnetzbetreibern ein natürliches Monopol. Aus diesem Grund wurden bei der Liberalisierung im Schienengüterverkehr und der teilweisen Marktöffnung im Stromsektor der Marktzugang und die Marktorganisation durch ein Spezialgesetz geregelt. Da das Gasnetz, ebenso wie das Strom- und das Fernmeldenetz, eine kritische Infrastruktur ist, muss das Gasversorgungsgesetz auch die notwendigen Grundlagen für die Gaswirtschaft schaffen, um die derzeit bestehende rechtliche Lücke zu schliessen.