Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 83 Seiten
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1. Ausgangslage
Der russische Angriff auf die Ukraine hat erhebliche Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit in Europa, insbesondere im Gasbereich. Die aus Russland nach Europa gelieferte Menge Gas ist deutlich zurückgegangen. Die Gaslieferungen aus Russland machten Ende 2024 nur noch rund 19 Prozent der europäischen Importe aus, gegenüber den 40 Prozent vor Kriegsbeginn. Im Gegensatz zum Strombereich gibt es für den Gasmarkt in der Schweiz bisher keine spezialgesetzliche Regelung. Die einzige relevante Bestimmung ist im Rohrleitungsgesetz vom 4. Oktober 19631 (RLG) zu finden und sieht lediglich eine Transportpflicht vor. Das Fehlen spezialgesetzlicher Vorschriften hat Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und erschwert den Netzzugang für die Gaskundinnen und -kunden.
1.1. Handlungsbedarf und Ziele
1.1.1. Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Die Gasversorgungsinfrastruktur gehört zu den kritischen Infrastrukturen der Schweiz.2 Gemäss den Energieperspektiven 2050+ des Bundes (Basisszenario) könnte der Endverbrauch von Gas von 32 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2015 auf 23 TWh im Jahr 2050 sinken. Bis 2050 dürfte der Verbrauch hauptsächlich durch Biomethan, aber auch durch Wasserstoff und Erdgas gedeckt werden. So wird Gas trotz eines Rückgangs des Verbrauchs um 30 Prozent bis 2050 wohl nach wie vor eine wichtige Rolle in der schweizerischen Energieversorgung spielen. Der vorliegende Entwurf eines Gasversorgungsgesetzes (GasVG) wird dazu beitragen, die Gasversorgungssicherheit der Schweiz zu erhöhen.
Erstens verbessert das GasVG den institutionellen Rahmen für den Gasmarkt, was eine wirksamere Koordination bei der Bewältigung einer Krise ermöglichen wird. So werden mit der Errichtung des Marktgebietsverantwortlichen und mit der neuen Marktregulierungsbehörde – die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) wird zur Eidgenössischen Energiekommission (EnCom) – kompetente Akteure für die gesamte Schweiz geschaffen, die insbesondere zur Implementierung von Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit beitragen können. Im Winter 2022/23 erfolgte diese Koordination auf freiwilliger Basis. Die Gaswirtschaft hat unter der Federführung des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) die Taskforce Winterversorgung eingerichtet, in der auch Bundesbehörden (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation [UVEK] und Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung [WBF]) vertreten sind. Diese Ad-hoc-Organisation koordinierte die Umsetzung der Massnahmen, die zur Stärkung der Versorgungssicherheit notwendig waren. Demgegenüber konnte im Stromsektor das Konzept für die Winterreserve auf relativ einfache Weise erstellt und
1 SR 746.1
2 Nationale Strategie vom 16. Juni 2023 zum Schutz kritischer Infrastrukturen (BBl 2023 1659, S. 25).