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Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 22 Seiten
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Bundesgesetz über die Gasversorgung (Gasversorgungsgesetz, GasVG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 89, 91 Absatz 2, 96, 97 Absatz 1 und 102 der
Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
Mit diesem Gesetz sollen Rahmenbedingungen für eine zuverlässige und wirtschaftliche Gasversorgung geschaffen werden.
Art. 2 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz regelt die Gasversorgung und die Nutzung der Gasnetze.
2 Die Netzanschlusspflichten und die Tragung der Netzanschlusskosten richten sich nach kantonalem Recht.
3 Es gilt für das Marktgebiet und für die isolierten Gasnetze.
4 Es gilt für Gasnetze, die mehrheitlich Methan befördern.
5 Der Bundesrat kann für isolierte Gasnetze besondere Bestimmungen für die Netznutzungstarife, die Bilanzierung und die Speicheranlagen erlassen.
Art. 3 Begriffe
1 In diesem Gesetz bedeuten:
a. Endverbraucherin oder Endverbraucher: Kundin oder Kunde, die oder der aus dem Netz Gas für den Verbrauch bezieht;
1SR 101
2BBl …
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