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Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 22 Seiten

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Bundesgesetz über die Gasversorgung (Gasversorgungsgesetz, GasVG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 89, 91 Absatz 2, 96, 97 Absatz 1 und 102 der

Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

Mit diesem Gesetz sollen Rahmenbedingungen für eine zuverlässige und wirtschaftliche Gasversorgung geschaffen werden.

Art. 2 Gegenstand und Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz regelt die Gasversorgung und die Nutzung der Gasnetze.

2 Die Netzanschlusspflichten und die Tragung der Netzanschlusskosten richten sich nach kantonalem Recht.

3 Es gilt für das Marktgebiet und für die isolierten Gasnetze.

4 Es gilt für Gasnetze, die mehrheitlich Methan befördern.

5 Der Bundesrat kann für isolierte Gasnetze besondere Bestimmungen für die Netznutzungstarife, die Bilanzierung und die Speicheranlagen erlassen.

Art. 3 Begriffe

1 In diesem Gesetz bedeuten:

a. Endverbraucherin oder Endverbraucher: Kundin oder Kunde, die oder der aus dem Netz Gas für den Verbrauch bezieht;

1SR 101

2BBl …

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