Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/67: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 8 Seiten

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1 Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 360a des Obligationenrechts (OR)1 ist am 1. Januar 2011 die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)2 in Kraft getreten. Der NAV Hauswirtschaft regelt den Mindestlohn für Hausangestellte in Privathaushalten. Der Bundesrat hat den NAV Hauswirtschaft bereits viermal jeweils um drei Jahre verlängert (20133, 20164, 20195 und 20226). Dabei wurden bei jeder Verlängerung die Bruttomindestlöhne, ohne Ferien- und Feiertagszuschläge (Art. 5 NAV Hauswirtschaft), an die Nominallohnentwicklung angepasst. Der Bundesrat hat infolge einer erhöhten Teuerung die Mindestlöhne letztmals im Jahr 20237 angepasst. Es handelte sich dabei um eine ausserordentliche und vorgezogene Mindestlohnanpassung.

Die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (TPK Bund) hat an ihrer Sitzung vom 2. Juli 2025 entschieden, dem Bundesrat die nochmalige Verlängerung des NAV Hauswirtschaft um weitere drei Jahre und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne per 1. Januar 2026 vorzuschlagen.

2 Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren fand vom 13. August 2025 bis zum 13. Oktober 2025 statt. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die verschiedenen Wirtschaftsverbände sowie weitere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände wurden eingeladen, Stellung zu nehmen. Insgesamt wurden 66 Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten eingeladen (vgl. Anhang 1). Der Schweizerische Verband für Frauenrechte (SVF) nahm zudem spontan an der Vernehmlassung teil.

1SR 220

2 SR 221.215.329.4

3 AS 2013 4109

4 AS 2016 4825

5 AS 2019 4107

6 AS 2022 809

7 AS 2023 771