Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/67: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 8 Seiten

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befürwortet die Verlängerung, lehnt jedoch die vorgesehene Anpassung der Mindestlöhne ab oder spricht sich gänzlich gegen die Vorlage aus.

4 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

4.1 Verlängerung des NAV Hauswirtschaft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028

Von den 26 Kantonen befürworten 24 (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZH) die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft. Der Kanton TG lehnt die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft ab. Der Kanton Zug hat keine Stellungnahme eingereicht.

Die Kantone anerkennen, dass bei einem Wegfall des zwingenden Mindestlohns der Lohndruck und die Missbrauchsgefahr steigen könnten, zumal der Anteil der in diesem Beruf tätigen Immigrantinnen und Immigranten anhaltend hoch ist. Sie weisen darauf hin, dass die kantonalen tripartiten Kommissionen in den letzten drei Jahren wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn des NAV Hauswirtschaft festgestellt haben. Zudem würden Hausangestellte einen angemessenen und besonderen Schutz verdienen. In mehreren Kantonen und auch auf Bundesebene wurde die Hauswirtschaft von der TPK Bund auch dieses Jahr als Branche definiert, die bei der Arbeitsmarktbeobachtung im weiteren Fokus steht.

Der Kanton TG spricht sich gegen die nochmalige Verlängerung des NAV Hauswirtschaft aus. Angesichts der dürftigen Datenlage sowie der tiefen Verstossquote in der Branche lasse sich eine Verlängerung nicht begründen. Aus Sicht des Kantons ist sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft (Art. 360a OR) nicht erfüllt.

Die Kantone VD und FR bedauern, dass der Geltungsbereich des NAV nach wie vor bestimmte Ausnahmen enthält, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die weniger als fünf Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind. Dadurch würde sich die Wirkung eines zwingend erklärten Mindestlohnes verringern.

Der Kanton ZH stellt angesichts der geringen Verstossquote und der wenigen verfügbaren Daten die Zuverlässigkeit der Kontrollergebnisse in Frage. Er stellt in Zweifel, dass in der Hauswirtschaft von wiederholt missbräuchlichen Lohnunterbietungen im Sinne des Gesetzes ausgegangen werden könne. Der Kanton ZH anerkennt jedoch die Befürchtung, dass bei einer Nichtverlängerung des NAV Hauswirtschaft der Druck auf die Löhne und das Risiko wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietungen steigen würde, weshalb er der Verlängerung des NAV und der Erhöhung der Mindestlöhne zustimmt.

Unter den konsultierten politischen Parteien begrüssen zwei Parteien (FDP.Die Liberalen und die SP) die Verlängerung, während die SVP die Vorlage gesamthaft ablehnt.