Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten

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7.7 Datenschutz

Der Vollzug des künftigen CanPG bringt die Bearbeitung von Personendaten durch verschiedene staatliche Stellen mit sich. Im Zusammenhang mit der Bewilligungs- bzw. Konzessionserteilung für den gewerblichen Anbau und die gewerbliche Herstellung bzw. für den Verkauf werden unter anderem besonders schützenswerte Daten bearbeitet. Dabei können auch elektronische Datenbearbeitungssysteme zum Einsatz kommen. Daneben sieht Artikel 85 des Vorentwurfs vor, dass der Bund ein elektronisches Nachverfolgungssystem zum Umgang mit Cannabissamen und -stecklingen für den gewerblichen Anbau, Cannabis, Ausgangsmaterial, Abfallmaterial und Cannabisprodukten errichtet und betreibt. Da, wie zuvor erwähnt z.T. besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des DSG bearbeitet werden, müssen sich die Datenbearbeitungen auf hinreichende gesetzliche Grundlagen stützen können. Mit den im Vorentwurf vorgeschlagenen Datenbearbeitungsregelungen nach den Artikeln 70 ff. ist die entsprechende Grundlage vorgesehen.