Vernehmlassungsvorlagen
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 36Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen (VPEV)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 6. November 20241 über die Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2
2Er entspricht 30 Prozent der in der Versicherungspolice festgelegten jährlichen Brutto-Versicherungsprämie für die Versicherung von Ertragsausfällen infolge von Trockenheit und Frost.
Art. 4 Abs. 2
2Die Ernteversicherung muss für den Teil der Versicherung, für den eine Prämienverbilligung gewährt wird, einen Selbstbehalt von mindestens 15 Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise des Ersatzwertes vorsehen.
Art. 6 Abs. 1
1Das BLW stellt den angemeldeten Versicherern bis zum 31. Januar des Beitragsjahres eine Liste der Betriebsnummern aller Landwirtschaftsbetriebe zur Verfügung, deren Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter die Anforderungen nach Artikel 3 erfüllen. Als Betriebsnummer wird die Identifikationsnummer des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR-Nummer) nach der Verordnung vom 30. Juni 19932 über das Betriebs- und Unternehmensregister verwendet.
1 SR 918.1
2 SR 431.903
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