Vernehmlassungsvorlagen

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 37Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 7 Abs. 4 Bst. b Ziff. 1 und d Einleitungssatz

4Die Versicherungspolice oder die Vertragsunterlagen müssen mindestens die folgenden Angaben beinhalten:

b. die Angaben, die erforderlich sind zur Identifizierung:

1. der versicherten Bewirtschafterin oder des versicherten Bewirtschafters, insbesondere Name und Vorname,

d. für den Teil der Versicherung, für den eine Prämienverbilligung gewährt wird:

Art. 8 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2

2Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

b. für jede Bewirtschafterin und jeden Bewirtschafter:

2. für den Teil der Versicherung, für den eine Prämienverbilligung gewährt wird: die jeweiligen Nutzflächen und die Höhe der gewährten Prämienverbilligung.

Art. 12

Aufgehoben

II

Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Viktor Rossi