Vernehmlassungsvorlagen
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 37Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 7 Abs. 4 Bst. b Ziff. 1 und d Einleitungssatz
4Die Versicherungspolice oder die Vertragsunterlagen müssen mindestens die folgenden Angaben beinhalten:
b. die Angaben, die erforderlich sind zur Identifizierung:
1. der versicherten Bewirtschafterin oder des versicherten Bewirtschafters, insbesondere Name und Vorname,
d. für den Teil der Versicherung, für den eine Prämienverbilligung gewährt wird:
Art. 8 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2
2Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
b. für jede Bewirtschafterin und jeden Bewirtschafter:
2. für den Teil der Versicherung, für den eine Prämienverbilligung gewährt wird: die jeweiligen Nutzflächen und die Höhe der gewährten Prämienverbilligung.
Art. 12
Aufgehoben
II
Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi