Vernehmlassungsvorlagen

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten

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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»

Knochenkohle

Fellteile (Ledermehl) Maximale Konzentration in mg/kg Trockensub-

stanz von Chrom (VI): 0

Holzasche Von Holz, das nicht chemisch behandelt wurde,

sowie nur hofeigene Asche oder mit Bewilligung nach der Dünger-Verordnung

Pflanzenkohle Als Ausgangsmaterial für die Herstellung ist nur

naturbelassenes Holz zulässig.

5. Substrate für die Pilzproduktion

Bezeichnung Beschreibung; Anforderungen an die Zusammensetzung;

Verwendungsvorschriften

Der Eintrag «Folgende Substrate, die nicht aus Biobetrieben stammen, bis zu einem Anteil von 25 Prozent des Gewichts aller Substratbestandteile****, sofern dieselben Substrate aus Biobetrieben nicht verfügbar sind und sofern der Bedarf von der Zertifizierungsstelle anerkannt

ist: »erhält die folgende neue Fassung:

5.2

Folgende Substrate aus nicht-biologischen

Betrieben dürfen bis zu 25 Prozent des Ge-

wichts aller Substratbestandteile*** ausma-

chen. Dies ist nur zulässig, wenn entspre-

chende Bio-Substrate nicht verfügbar sind

und der Bedarf von der Zertifizierungsstelle

anerkannt wurde.