Vernehmlassungsvorlagen
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten
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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»
Knochenkohle
Fellteile (Ledermehl) Maximale Konzentration in mg/kg Trockensub-
stanz von Chrom (VI): 0
Holzasche Von Holz, das nicht chemisch behandelt wurde,
sowie nur hofeigene Asche oder mit Bewilligung nach der Dünger-Verordnung
Pflanzenkohle Als Ausgangsmaterial für die Herstellung ist nur
naturbelassenes Holz zulässig.
5. Substrate für die Pilzproduktion
Bezeichnung Beschreibung; Anforderungen an die Zusammensetzung;
Verwendungsvorschriften
Der Eintrag «Folgende Substrate, die nicht aus Biobetrieben stammen, bis zu einem Anteil von 25 Prozent des Gewichts aller Substratbestandteile****, sofern dieselben Substrate aus Biobetrieben nicht verfügbar sind und sofern der Bedarf von der Zertifizierungsstelle anerkannt
ist: »erhält die folgende neue Fassung:
5.2
Folgende Substrate aus nicht-biologischen
Betrieben dürfen bis zu 25 Prozent des Ge-
wichts aller Substratbestandteile*** ausma-
chen. Dies ist nur zulässig, wenn entspre-
chende Bio-Substrate nicht verfügbar sind
und der Bedarf von der Zertifizierungsstelle
anerkannt wurde.