Vernehmlassungsvorlagen
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 76Fedlex · Vorlage
Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»
E-Nummer oderBezeichnung Biologische Lebensmittel, in denen die Zusatzstoffe oder Verarbei-Einecs6, oder tungshilfsstoffe verwendet werden dürfen, und besondere Bedingunbeide gen und Einschränkungen
Verwendung als Zusatzstoff Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff
E 170 / 207- Calciumcarbonat Erzeugnisse pflanzlichen Erzeugnisse pflanzlichen Ur-439-9 und und tierischen Ursprungs sprungs
215-279-6 Darf nicht als Farb- oder
Calciumzusatz verwendet
werden
E 220 Schwefeldioxid Obstweine (Wein aus an-
derem Obst als Weintrau-
ben, einschl. Apfel und
Birnenwein) sowie Met
mit und ohne Zuckerzusatz
100 mg/l (Höchstwerte be-
ziehen sich auf die in allen
Bestandteilen enthaltene
Gesamtmenge, ausge-
drückt in mg/l SO2)
E 223 Natriummetabisulfit Krebstiere
E 224 Kaliummetabisulfit Obstweine (Wein aus an-
derem Obst als Weintrau-
ben, einschl. Apfel und
Birnenwein) sowie Met
mit und ohne Zuckerzusatz
100 mg/l (Höchstwerte be-
ziehen sich auf die in allen
Bestandteilen enthaltene
Gesamtmenge, ausge-
drückt in mg/l SO2)