Vernehmlassungsvorlagen

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten

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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»

E-Nummer oderBezeichnung Biologische Lebensmittel, in denen die Zusatzstoffe oder Verarbei-Einecs6, oder tungshilfsstoffe verwendet werden dürfen, und besondere Bedingunbeide gen und Einschränkungen

Verwendung als Zusatzstoff Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff

E 170 / 207- Calciumcarbonat Erzeugnisse pflanzlichen Erzeugnisse pflanzlichen Ur-439-9 und und tierischen Ursprungs sprungs

215-279-6 Darf nicht als Farb- oder

Calciumzusatz verwendet

werden

E 220 Schwefeldioxid Obstweine (Wein aus an-

derem Obst als Weintrau-

ben, einschl. Apfel und

Birnenwein) sowie Met

mit und ohne Zuckerzusatz

100 mg/l (Höchstwerte be-

ziehen sich auf die in allen

Bestandteilen enthaltene

Gesamtmenge, ausge-

drückt in mg/l SO2)

E 223 Natriummetabisulfit Krebstiere

E 224 Kaliummetabisulfit Obstweine (Wein aus an-

derem Obst als Weintrau-

ben, einschl. Apfel und

Birnenwein) sowie Met

mit und ohne Zuckerzusatz

100 mg/l (Höchstwerte be-

ziehen sich auf die in allen

Bestandteilen enthaltene

Gesamtmenge, ausge-

drückt in mg/l SO2)