Vernehmlassungsvorlagen
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 77Fedlex · Vorlage
Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»
E-Nummer oderBezeichnung Biologische Lebensmittel, in denen die Zusatzstoffe oder Verarbei-Einecs6, oder tungshilfsstoffe verwendet werden dürfen, und besondere Bedingunbeide gen und Einschränkungen
Verwendung als Zusatzstoff Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff
E 250 Natriumnitrit Fleischerzeugnisse
Darf nur verwendet wer-
den, wenn der zuständigen
Behörde glaubhaft nachge-
wiesen wurde, dass keine
technologische Alternative
zur Verfügung steht, die
dieselben Garantien bietet
und/ oder die es gestattet,
die besonderen Merkmale
des Erzeugnisses beizube-
halten
nicht in Verbindung mit E
252
Höchstmenge, die bei der
Herstellung zugesetzt wer-
den darf, ausgedrückt als
NO2-Ion: 50 mg/kg
Rückstandshöchstmenge
aus allen Quellen für das
verkaufsfertige Erzeugnis
während der gesamten
Haltbarkeitsdauer des Er-
zeugnisses, ausgedrückt als
NO2-Ion: 30 mg/kg
E 252 Kaliumnitrat Fleischerzeugnisse
nicht in Verbindung mit E
250
Höchstmenge, die bei der
Herstellung zugesetzt wer-
den darf, ausgedrückt als
NO3-Ion: 50 mg/kg
Rückstandshöchstmenge
aus allen Quellen für das
verkaufsfertige Erzeugnis
während der gesamten
Haltbarkeitsdauer des Er-
zeugnisses, ausgedrückt als
NO3-Ion: 30 mg/kg
E 267* Gepufferter Essig Erzeugnisse pflanzlichen
und tierischen Ursprungs
Nur aus biologischer Pro-
duktion
E 270 / 200- Milchsäure Erzeugnisse pflanzlichen Käse
018-0 und tierischen Ursprungs Zur Regulierung des pH-Wer-
tes des Salzbades
E 290 / 204- Kohlendioxid Erzeugnisse pflanzlichen Erzeugnisse pflanzlichen und 696-9 und tierischen Ursprungs tierischen Ursprungs