Vernehmlassungsvorlage VüV-ÖV
Vernehmlassung 2026/26: Änderung der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) und Totalrevision der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV) · 4 Seiten
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3Die Aufzeichnungen sind unter Vorbehalt der Erfüllung des Auskunftsrechts nach Artikel 25 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 20205 spätestens nach 31 Ta- gen zu vernichten.
Art. 9 Datenschutz und Datensicherheit
1Die Unternehmen sorgen dafür, dass die aufgezeichneten Personendaten vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sind, und gewährleisten durch technische und organisatorische Massnahmen eine dem Stand der Technik entsprechende und dem Risiko angemessene Datensicherheit. Sie regeln die Berechtigungen für den Zugang zu den Videoaufzeichnungen.
2Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 25. September 20206, insbesondere die Artikel 33–42.
Art. 10 Aufhebung bisherigen Rechts
Die Videoüberwachungsverordnung ÖV vom 4. November 20097 wird aufgehoben.
Art. 11 Inkrafttreten und Geltungsdauer
1Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
2Die Artikel 3 Absatz 4 erster Satz, sowie die Artikel 5 bis 7 gelten bis zum … [Datum 5 Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung].
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
5 SR 235.1
6 SR 235.1
7 AS 2009 6017, AS 2022 568