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Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 56 Seiten

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Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung «%ASFF_YYYY_ID»

2 Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit

Das METAS kann die Eich- und Prüffristen für einzelne Bauarten bestimmter Hersteller verlängern oder verkürzen, wenn die messtechnischen Eigenschaften der verwendeten Messmittel dies erlauben oder verlangen.

2.1 Vergleichsmessung

2.1.1 Die Teilnahme an der Vergleichsmessung hat über eine vom BAG anerkannte

Radonmessstelle zu erfolgen.

2.1.2 Verwenden mehrere vom BAG anerkannte Radonmessstellen dasselbe Ra-

dondosimeter, das auf dem Messverfahren von Festkörperspurdetektoren beruht, so genügt es, wenn eine anerkannte Radonmessstelle stellvertretend für alle anderen anerkannten Radonmessstellen an der Vergleichsmessung teilnimmt. Das BAG bezeichnet die an der Vergleichsmessung teilnehmende anerkannte Radonmessstelle.

2.1.3 Vom BAG anerkannte Radonmessstellen, die auf dem Messverfahren von

Elektretdetektoren beruhende Radondosimeter verwenden, müssen einzeln an der Vergleichsmessung teilnehmen.

2.1.4 Die an der Vergleichsmessung teilnehmenden anerkannten Radonmessstellen

stellen die für die Teilnahme an der Vergleichsmessung erforderliche Anzahl Detektoren zur Verfügung. Zusätzlich werden bei der Vergleichsmessung Transportdosimeter verwendet.

2.1.5 Bei der Vergleichsmessung werden die Detektoren in einer Referenzat-

mosphäre der Radonaktivitätskonzentration in Luft ausgesetzt und die Messergebnisse anhand des Referenzwerts bestimmt und bewertet.

2.1.6 Die anerkannten Radonmessstellen melden die Messwerte der Radonexposi-

tion sowie die entsprechenden Werte der kombinierten Messunsicherheit (Vertrauensintervall 95%, k=2) für sämtliche bei der Vergleichsmessung verglichenen Detektoren dem METAS oder dem beauftragten Referenzlaboratorium.

2.1.7 Die Bewertung der Messergebnisse wird anhand des Mittelwerts und der Stan-

dardabweichung der Einzelmesswerte jeder Expositionskonfiguration vorgenommen.

2.1.8 Die Fehlergrenzen der Vergleichsmessung bei Radondosimetern betragen

± 20%. Dabei werden der Mittelwert und die Standardabweichung der Einzelmesswerte zusammen betrachtet. Die Bedingungen zur Einhaltung dieser Fehlergrenzen für Mittelwert und Standardabweichung gelten also kumulativ.