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Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 56 Seiten

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Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 12 (Art. 34–36)

Radonmessgeräte

1 Grundlegende Anforderungen

1.1 Aufbau

1.1.1 Ein Radonmessgerät besteht aus einer Radonmesskammer und einer Mess-

wertanzeige. Die radonhaltige Luft gelangt entweder passiv in die Radonmesskammer oder wird mit Hilfe einer Pumpvorrichtung aktiv eingebracht.

1.1.2 Radonmessgeräte verfügen über einen Datenspeicher, welcher die Messwerte

über eine Zeitdauer von mindestens drei Monaten aufzeichnen kann. Die Messdaten müssen auf einen Rechner übertragen werden können. Radonmessgeräte verfügen ebenso über eine integrierte Uhr. Im Speicher werden die Messwerte zusammen mit dem Zeitpunkt der Messung abgespeichert.

1.2 Messtechnische Eigenschaften

1.2.1 Der Aufbau und die messtechnischen Eigenschaften der Radonmessgeräte

müssen dem vorgesehenen Einsatzzweck sowie dem Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere in den Normen IEC 61577-1:200644 und IEC 61577-2:201445 zum Ausdruck kommt.

1.2.2 Radonmessgeräte messen die Radonaktivitätskonzentration von Rn-222 in ge-

filterter Luft in der Einheit Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3).

1.2.3 Ein Messintervall von Radonmessgeräten beträgt 15 Minuten oder kürzer.

1.2.4 Der relative Linearitätsfehler von Radonmessgeräten im Messbereich von

50 Bq/m3–10 000 Bq/m3 muss < 10 % betragen.

1.2.5 Die relative Standardabweichung von Messwerten aus wiederholten Einzel-

messungen unter gleichen Bedingungen muss im Messbereich des Radonmessgerätes oberhalb von 50 Bq/m3< 5 % betragen.

1.2.6 Bei einer Messdauer von einer Stunde muss eine Radonaktivitätskonzentra-

tion von 10 Bq/m3 nachgewiesen werden können.

2 Verfahren für das Inverkehrbringen

Die Ersteichung umfasst nebst den allgemeinen Prüfungen gemäss Anhang 5 Ziffer 2 MessMV die Prüfpunkte für die Nacheichung.

44 IEC 61577-1:2006, Radiation protection instrumentation – Radon and radon decay product measuring instruments – Part 1: General principles. Die Norm kann beim Eidgenössischen Institut für Metrologie, 3003 Bern, kostenlos eingesehen oder gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.

45 IEC 61577-2:2014, Radiation protection instrumentation – Radon and radon decay product measuring instruments – Part 2: Specific requirements for 222Rn and 220Rn measuring instruments. Die Norm kann beim Eidgenössischen Institut für Metrologie, 3003 Bern, kostenlos eingesehen oder gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.