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Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 56 Seiten
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Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung «%ASFF_YYYY_ID»
3.3.3 Wird eine Reparatur oder Wartung, welche die messtechnischen Eigenschaf-
ten beeinflussen kann, durch eine dazu ermächtigte Wartungsstelle durchgeführt, so kann anstelle der Kalibrierung das Kontrollverfahren durch die Verwenderin durchgeführt werden.
3.3.4 Nach einer Reparatur oder Wartung, die keinen Einfluss auf die messtechni-
schen Eigenschaften hat, kann auf die Durchführung eines Verfahrens zur Erhaltung der Messbeständigkeit verzichtet werden, wenn die Reparatur durch eine ermächtigte Wartungsstelle durchgeführt worden ist.