Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten

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Übersicht

Die Sicherheit der Fernmeldeinfrastrukturen hat in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen stark an Bedeutung gewonnen. Sie ist ein zentraler Faktor für den schweizerischen Wirtschaftsstandort sowie für die Sicherheit der Bevölkerung

im digitalen Raum. Der Schutz vor Cyberbedrohungen ist deshalb zu einer un- verzichtbaren Aufgabe des Bundes geworden, gerade auch im Lichte einer mög-

lichen Zuspitzung der aktuellen geopolitischen Lage. Die vorliegende Revision des Fernmeldegesetzes vom 30. April 19971 (FMG) trägt dieser Entwicklung Rechnung und zielt darauf ab, einen ausreichenden Schutz der Benutzerinnen und Benutzer sowie der Fernmeldeinfrastrukturen vor diesen Bedrohungen zu

gewährleisten. Schliesslich soll im Zuge der vorliegenden Vernehmlassung ge- klärt werden, ob Vorgaben zur Mitbenutzung passiver Infrastrukturen den Infra- strukturausbau im Fernmeldebereich begünstigen könnten und auch eine erwei- terte Datengrundlage geschaffen werden, um einen effizienten Vollzug des Fern-

melderechts zu gewährleisten.

Ausgangslage

Das FMG wurde aufgrund der rasanten technischen Entwicklung im Jahr 2019 ange- passt. Der technologische Fortschritt hat seither nichts an Dynamik eingebüsst. Durch die neuen Möglichkeiten sind auch die Sicherheitsrisiken gestiegen. So ist der Schutz vor Cyberbedrohungen gerade auch im Lichte der aktuellen geopolitischen Lage von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat erachtet daher zusätzliche Massnahmen für den Fall einer Zuspitzung der geopolitischen Situation als unerlässlich. Es braucht Vor- schriften, um die Sicherheit von kritischen Fernmeldeinfrastrukturen wie auch der Not- kommunikation zu erhöhen und gleichzeitig das Abhängigkeitsrisiko von einzelnen Akt- euren und Staaten zu verringern. Nebst einer erhöhten Resilienz der Infrastrukturen soll auch der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten bei der Nutzung von Fern- meldediensten erhöht werden.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die in den Fernmeldenetzen verwendeten Kupferdoppelader-Metallleitungen in absehbarer Zeit das Ende ihres Lebenszyklus er- reichen und ersetzt werden müssen. Dies erfordert ebenfalls eine Anpassung des gel- tende Rechtsrahmens. Für einen wirksameren Vollzug der Fernmeldegesetzgebung drängt sich im Weiteren auch die Verbesserung der Datengrundlagen über den rele- vanten Markt auf.

Inhalt der Vorlage

Die Vorlage hat zum Ziel, die Fernmeldeinfrastrukturen in der Schweiz und die darüber erbrachten Dienste sicherer zu gestalten. Dazu werden Massnahmen zur Resilienz der Fernmeldeinfrastrukturen und der Notkommunikation vorgeschlagen. Zum einen soll die Sicherheit der Fernmeldeinfrastruktur erhöht werden. Zu diesem Zweck soll der Bundesrat hinsichtlich einer möglichen Zuspitzung der geopolitischen Lage bei Bedarf geeignete Massnahmen zum Schutz der Fernmeldeinfrastrukturen ergreifen können. Zudem soll künftig die Verfügbarkeit der Notkommunikation durch die Einführung einer Form von Systemführerschaft verbessert werden. Um das Frequenzspektrum vor neuen Störungsphänomenen und Behinderungen des Fernmeldeverkehrs besser zu schützen, sollen sodann im Bereich der Fernmeldeanlagen und der elektrischen Geräte

1 SR 784.10