Vernehmlassungsvorlage - VFAV
Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 8 (Art. 8a)
Kritische Netzwerkanlagen
1. Anlagen, d. h. sämtliche Software- und Hardwarekomponenten, die in
Mobilfunknetzen der fünften Generation die Authentifizierung von Endgeräten, die Zuweisung von Funkressourcen an diese Endgeräte und die Übertragung ihrer elektronischen Kommunikation untereinander oder an Drittnetze gewährleisten.
Diese Anlagen sowie die ihnen zugeordneten Referenzbezeichnungen gemäss den vom 3rd Generation Partnership Project (3GPP) veröffentlichten internationalen Standards für Mobilfunknetze der fünften Generation sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
Beschreibung der Anlage Bezeichnung der zugehörigen Netzwerkfunktion nach den
3GPP-Standards
Anlagen bzw. Basisstationen, die die New Radio Base Station (en-gNodeB und Funkkommunikation mit Endgeräten und gNodeB)
die Zuweisung von Funkressourcen si-
cherstellen
Anlagen, die die Authentifizierung und Access and Mobility Management Func- die Autorisierung des Netzzugangs von tion (AMF) und Authentication Server Endgeräten sicherstellen Function (AUSF)
Anlagen, die die Übertragung der Kom- User Plane Function (UPF)
munikation von Endgeräten an Drittnetze
sicherstellen
Anlagen, die die Sitzungen und Verbin- Session Management Function (SMF)
dungen von Endgeräten verwalten
Anlagen, die die Umsetzung und Über- Policy Control Function (PCF)
prüfung von Netzzugangsrichtlinien si-
cherstellen
Anlagen, die die Zuweisung von Endgerä-Network Slice Selection Function (NSSF) ten und deren Verbindungen zu den ver-
schiedenen voneinander getrennten Netz-
segmenten (Slices) des Mobilfunknetzes
sicherstellen
2. Anlagen, d. h. sämtliche Software- und Hardwarekomponenten, die in Mobilfunk-
netzen der fünften Generation eine für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit
dieser Netze massgebliche Funktion erfüllen.
Diese Anlagen sowie die ihnen zugeordneten Referenzbezeichnungen gemäss den
vom 3rd Generation Partnership Project (3GPP) veröffentlichten internationalen