Vernehmlassungsvorlage - AEFV
Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 3 Seiten
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Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 6. Oktober 19971 über die Adressierungselemente im Fernmel- debereich wird wie folgt geändert:
Art. 23 Abs. 2 Bst. a und b
2Sie muss dafür sorgen, dass die Empfängerinnen der Nummern:
a. die ihr auferlegten Bedingungen einhalten;
b. die Nummern nicht weiteren Anbieterinnen zuteilen;
Art. 47 Abs. 2, 4 und 5
2Es kann einer Betreiberin eines privaten Funknetzes GSM-R oder FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) einen MNC zuteilen, wenn diese keine Fernmeldedienste anbietet.
4Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten und die Betreiberinnen eines Fernmelde- netzes nach den Absätzen 1 und 1bismüssen die notwendigen technischen, betriebli- chen und organisatorischen Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von MNC treffen. Sie müssen sich an die einschlägigen international anerkannten Nor- men, Empfehlungen und Praktiken halten.
5Das BAKOM erlässt die erforderlichen administrativen und technischen Vorschrif- ten.
1 SR 784.104
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