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Vernehmlassung 2026/41: Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV); Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZV; SR 251.6) · 2 Seiten

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Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)

den effektiven Jahreszins vergünstigen, so sind die Vergünstigungen bekanntzugeben und zu beziffern.

Art. 13b Preisbekanntgabe in der Werbung für das Fahrzeugleasing

Werden in der Werbung für das Leasing zur Finanzierung von Fahrzeugen Preise oder ein Leasingzinssatz aufgeführt, so sind die Angaben nach Artikel 4bisbekanntzugeben.

II

Diese Verordnung tritt am […] in Kraft.

[…] Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Viktor Rossi