Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»11 durch Volk und Stände am 3. März 2024 ist diese Stabilität jedoch gefährdet. Die 13. Al tersrente erfordert jährlich zusätzliche Mittel in der Höhe von mehreren Milliarden Fran ken. Nach aktuellen Schätzungen wird die erste Auszahlung im Dezember 2026 zu einem negativen Umlageergebnis ab diesem Jahr führen, das ohne zusätzliche Finan zierung rasch zunehmen wird.

Für die künftige Entwicklung ist die Frage der Finanzierung der 13. Altersrente somit entscheidend. Bisher hat das Parlament noch keinen definitiven Entscheid getroffen. Der Ständerat hat sich für eine unbefristete Finanzierung durch eine Kombination von MWST-Erhöhung und Erhöhung des Beitragssatzes ausgesprochen. Der Nationalrat hat seinerseits eine vorübergehende Finanzierung anhand einer MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte beschlossen, die bis Ende 2030, d. h. bis zum Inkrafttreten der vor liegenden Reform, befristet sein soll. Die Lösung des Ständerats würde die finanzielle Stabilität bis 2040 sicherstellen. Die Übergangslösung des Nationalrats würde den De ckungsgrad des AHV-Ausgleichsfonds vorerst über 100 Prozent der jährlichen Ausga ben halten, danach würde sich die finanzielle Situation der Versicherung jedoch erneut verschlechtern, wenn keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen werden. Die Finanz perspektiven der AHV hängen folglich unmittelbar von der Nachhaltigkeit und vom Zeit plan der Finanzierung der 13. Altersrente ab. Ohne diese neue Leistung wäre die fi nanzielle Stabilität dank der rechtzeitig erfolgten Reformen bis 2040 gesichert gewe sen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) publiziert die Finanzperspektiven der AHV mit unterschiedlichen Szenarien, um die Unsicherheiten der langfristigen Entwick lung transparent darzustellen. Die Projektionen umfassen ein Referenzszenario sowie zwei Alternativszenarien («Hoch» und «Tief»). Das Referenzszenario beruht auf der Annahme, dass sich die in der Vergangenheit beobachteten Trends fortsetzen werden. Die Szenarien «Hoch» und «Tief» sind obere und untere Grenzwerte einer Bandbreite plausibler Entwicklungspfade und veranschaulichen die Unsicherheitsbandbreite, die mit diesen Projektionen einhergeht.

Gemäss dem Referenzszenario, das auf dem geltenden Recht basiert und die Be triebsrechnung 2024, die Daten 2024 sowie die volkswirtschaftlichen Eckwerte von Juni 2025 verwendet, würde das Umlageergebnis der AHV mit der Auszahlung der 13. Al tersrente ab 2026 negativ ausfallen, mit einem geschätzten Defizit von 1,1 Milliarden Franken. Im Zeitraum 2030–2040 würde das Umlagedefizit durchschnittlich 3,4 Milliar den Franken pro Jahr betragen. Der Stand des AHV-Ausgleichsfonds würde 2030 auf etwa 90 Prozent der Jahresausgaben sinken und im Jahr 2032 unter 80 Prozent fallen. 2040 läge der Deckungsgrad gerade noch bei 35 Prozent der Jahresausgaben.

Diese Schätzungen basieren auf den im August 2025 publizierten Finanzperspektiven und sind naturgemäss jedoch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Die Szenarien «Hoch» und «Tief» zeigen die Bandbreite dieser Unsicherheiten. Gemäss den Alterna tivszenarien würde das Umlagedefizit im Jahr 2026 im Durchschnitt zwischen 1,6 und 0,6 Milliarden Franken und im Zeitraum 2030–2040 zwischen 6,5 und 0,1 Milliarden Franken liegen, je nach Szenario «Tief» oder «Hoch». Die nächste Aktualisierung der Finanzperspektiven mit den Daten 2025 erfolgt im Sommer 2026.

11 Bundesbeschluss vom 17. März 2023 über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)», BBl 2023