Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel aus Preis- und Lohnindex ent spricht. Wenn folglich die Preise und Löhne innerhalb der Schweiz steigen, werden die AHV-Renten ungefähr jeweils nur hälftig an die Inflation und Nominallohnentwicklung angepasst (mit leichter Übergewichtung der Lohnentwicklung). Je mehr die Schweizer Wirtschaft also wächst, desto stärker wird erwartungsgemäss das Budget der AHV ent lastet. Rezessionen haben den gegenteiligen Effekt: Während die Einnahmen rasch sinken, ist bei den Ausgaben eine begleitende substanzielle Senkung eher unplausibel. Hier schlägt die politische Dimension zu Buche: Während die Mischindex-Anpassung prinzipiell eine Senkung der gesetzlichen Minimalrente zulässt, wäre sie nur schwer durchsetzbar – letztlich überlässt das Gesetz es dem Bundesrat, ob und inwiefern Mi nimalrentenanpassungen tatsächlich vollzogen werden.
1.5. Finanzperspektiven der AHV
Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert, bei dem die laufenden Einnahmen die Jahresausgaben decken müssen. Das Umlageergebnis ist die Differenz zwischen den Einnahmen (ohne Anlageergebnis) und den Ausgaben. Das Bundesgesetz vom 20. Dezember 19469 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) schreibt in Artikel 107 Absatz 3 vor, dass der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken darf. Die finanzielle Nachhaltigkeit der AHV lässt sich im Wesentlichen an zwei Parametern messen: am Umlageergebnis und am Stand des AHV-Ausgleichsfonds. Der erste widerspiegelt das strukturelle Gleichgewicht der Versicherung, und der zweite bildet die Fähigkeit ab, vorübergehende Konjunktur schwankungen oder punktuelle Ereignisse aufzufangen. Für eine gesunde Finanzlage müssen beide Parameter langfristig unter Kontrolle sein.
Im Verlauf der letzten Jahre trugen die STAF und die Reform AHV 21 zur Stärkung der finanziellen Situation der AHV bei. Mit der STAF wurden der AHV-Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte angehoben, das sogenannte Demografieprozent der MWST, das früher an den Bund ging, vollumfänglich an die AHV überwiesen und der Bundesbeitrag von 19,55 Prozent auf 20,2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben erhöht. Mit der Re form AHV 21 wiederum wurden die Einnahmen durch eine Anhebung der MWST um 0,4 Prozentpunkte erhöht und die Ausgaben durch eine schrittweise Anhebung des Re ferenzalters der Frauen auf 65 Jahre reduziert. Diese Änderungen traten zusammen mit Ausgleichsmassnahmen, die bis Ende 2033 gelten, am 1. Januar 2025 in Kraft.
Bei der Erarbeitung der Reform AHV 21 hatten die verfügbaren Schätzungen gezeigt, dass sich die Finanzlage trotz dieser Massnahmen ab 2030 verschlechtern wird, ins besondere aufgrund des allmählichen Rentenübergangs der geburtenstarken Jahr gänge ab diesem Zeitpunkt. Gemäss den aktuellen Finanzperspektiven, die sich auf die neusten Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung des Bundesamts für Statistik stüt zen10, werden die kombinierten Effekte der STAF und der Reform AHV 21 die Situation hingegen länger als bisher angenommen stabilisieren. Der Rentenübergang der gebur tenstarken Jahrgänge erreicht seinen Höhepunkt um das Jahr 2035. Danach dürfte sich die Zahl der Neurentenbeziehenden stabilisieren. Nach aktuellem Kenntnisstand scheint die demografische Herausforderung damit insgesamt unter Kontrolle und die Finanzierung der AHV gesichert zu sein. Durch die Annahme der eidgenössischen
9 SR 831.10
10 Bundesamt für Statistik (BFS) (2025): Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz und der Kantone 2025–2055. Neuenburg: BFS. Statistik der Schweiz. DOI: 10.71668/nmqr-jq77. Online: https://doi.org/10.71668/nmqr-jq77