Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 52Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung
_____________________________________________________________________________________________________________
Übersichtstabelle über die im erläuternden Bericht verwendeten Daten
Zitat, Fundstelle Quelle, Herleitung, Annahmen Letzte Bemerkun-
Aktuali- gen sierung
Kap. 5.1.2: Die Kostenschätzungen Berechnung des SIF gestützt auf2025
zeigen, dass für Banken der Katego- eine Auswertung von Vorbereirie 3 durchschnittliche Vorberei- tungskosten, die bei Banken im tungskosten im ersten Jahr von rund Oktober 2025 erhoben wurden 1,5 Millionen Franken pro Institut zu (vgl. 5.1.2 für weitere Details zur erwarten sind. Erhebung).
Kap. 5.1.2: Diese Beträge entspre- Berechnung des SIF gestützt auf2025
chen im Durchschnitt rund 2 Prozent eine Auswertung von Vorbereiihrer Aufwände für Informations- und tungskosten, die bei Banken im Kommunikationstechnik sowie rund Oktober 2025 erhoben wurden 1 Prozent ihrer konsolidierten Sach- (vgl. 5.1.2 für weitere Details zur aufwände des Jahres 2024. Erhebung).
Kap. 5.1.2: Ab dem zweiten Jahr fal- Berechnung des SIF gestützt auf2025
len insbesondere die wiederkehren- eine Auswertung von Vorbereiden Betriebskosten an, die im Durch- tungskosten, die bei Banken im schnitt über alle Banken, die an der Oktober 2025 erhoben wurden Umfrage teilgenommen haben, rund (vgl. 5.1.2 für weitere Details zur 208 000 Franken respektive rund Erhebung).
0,05 Prozent ihrer durchschnittlichen
Aufwände für Informations- und
Kommunikationstechnik ausmachen.
Kap. 5.1.2: Bei den Einmalkosten Berechnung des SIF gestützt auf2025
handelt es sich überwiegend um eine Auswertung von Vorbereirechtliche Vorbereitungsaufwände, tungskosten, die bei Banken im die auf durchschnittlich rund 1,1 Milli- Oktober 2025 erhoben wurden onen Franken pro Bank der Katego- (vgl. 5.1.2 für weitere Details zur rie 3 geschätzt werden. Dies kommt Erhebung).
rund 0,3 Prozent der durchschnittli-
chen konsolidierten Sachaufwände
des Jahres 2024 gleich, […].
Kap. 5.1.2: Bei den Einmalkosten Berechnung des SIF gestützt auf2025
fallen die Kosten für die rechtlichen eine Auswertung von Vorberei-Vorbereitungsarbeiten mit über 75 tungskosten, die bei Banken im Prozent mehr ins Gewicht im Ver- Oktober 2025 erhoben wurden gleich zu den IT-Kosten (unter 25 (vgl. 5.1.2 für weitere Details zur Prozent). Erhebung).
Kap. 5.1.2: So fallen bei einer Bank Berechnung des SIF gestützt auf2025
der Kategorie 3, die rund 30 Prozent eine Auswertung von Vorbereialler Schuldbriefe in Papierform be- tungskosten, die bei Banken im sitzt, rund 75 Prozent (rund 740 000 Oktober 2025 erhoben wurden Franken) an einmaligen rechtlichen (vgl. 5.1.2 für weitere Details zur und rund 23 Prozent (rund 225 000 Erhebung).
Franken) an einmaligen IT-Kosten
an.
Kap. 5.1.2: Bis alle Papierschuld- Berechnung des SIF gestützt auf2025
briefe auf diesem Weg digitalisiert eine Auswertung von Vorberei-
tungskosten, die bei Banken im