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Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten

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Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten

ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse «%ASFF_YYYY_ID»

a. Natur- und Sozialwissenschaften, sowohl Grundlagen- als auch an- gewandte Wissenschaften, zur Entwicklung von Wissenschafts- und Forschungskapazitäten;

b. Technologie und Anwendung von Meereswissenschaft und -tech- nologie zur Entwicklung von Wissenschafts- und Forschungskapa- zitäten;

c. Politik und Steuerung;

d. Relevanz und Anwendung von traditionellem Wissen;

iii) den Austausch von Sachverständigen, einschliesslich Sachverständigen für traditionelles Wissen;

iv) die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Erschliessung von personel- len Ressourcen und die Entwicklung von technischem Sachverstand, un- ter anderem durch

a. die Bereitstellung von Stipendien oder sonstigen Beihilfen für Ver- treter von kleinen Inselstaaten, die Entwicklungsstaaten sind, für Workshops, Ausbildungsprogramme oder andere einschlägige Pro- gramme zur Entwicklung ihrer spezifischen Fähigkeiten;

b. die Bereitstellung von finanziellem und technischem Sachverstand und entsprechenden Ressourcen, insbesondere für kleine Inselstaa- ten, die Entwicklungsstaaten sind, in Bezug auf Umweltverträglich- keitsprüfungen;

v) die Einrichtung eines Mechanismus zur Vernetzung zwischen geschulten Fachkräften;

f) die Entwicklung und den Austausch von Handbüchern, Richtlinien und Nor-

men, darunter

i) Kriterien und Referenzmaterial;

ii) technische Normen und Vorschriften;

iii) ein Repositorium für Handbücher und einschlägige Informationen zum Austausch von Kenntnissen und Kapazitäten in Bezug auf die Durchfüh- rung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, von gewonnenen Erkennt- nissen und von bewährten Praktiken;

g) die Entwicklung von Programmen in den Bereichen Technik, Wissenschaft

sowie Forschung und Entwicklung, einschliesslich biotechnologischer For- schungsarbeiten.