Vernehmlassungsvorlage VZV

Vernehmlassung 2026/80: Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung · 5 Seiten

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Verkehrszulassungsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

2Die Grundlagenausbildung muss an einer kantonal anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsstätte besucht werden.

3Sie umfasst mindestens folgende Themen:

a. rechtliche Grundlagen;

b. Bewilligungswesen;

c. Planung der Fahrt;

d. Strassenkörper/Statik;

e. Kontrolle vor der Abfahrt;

f. Verhalten während der Fahrt;

g. Verkehrszeichengebung, Weisungen und Anordnungen.

4Sie besteht aus mindestens 32 Lektionen à 45 Minuten. Pro Tag dürfen nicht mehr als 8 Lektionen absolviert werden.

5Sie muss von fachlich geschulten Lehrkräften durchgeführt werden.

6Die Themen «Kontrolle vor der Abfahrt» und «Verkehrszeichengebung, Weisungen und Anordnungen» verfügen auch über einen praktischen Teil. Der praktische Teil des Themas «Verkehrszeichengebung, Weisungen und Anordnungen» erfolgt in Zu- sammenarbeit mit der örtlichen Polizeibehörde.

7Wer die Grundlagenausbildung absolviert hat, erhält eine Ausbildungsbescheini- gung. Die Ausbildungsbescheinigung ist auf ein Jahr befristet.

Art. 49 Grundlagenprüfung

1Wer eine gültige Ausbildungsbescheinigung hat, kann die Grundlagenprüfung able- gen.

2Wer die Prüfung abgelegt hat, erhält von der Ausbildungs- und Prüfungsstätte ein Zeugnis. Dieses enthält die Benotung und die Angabe, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht.

3Wer die Grundlagenprüfung nicht bestanden hat, kann sie wiederholen. Wer sie bei der zweiten Wiederholung nicht bestanden hat, muss erneut die Grundlagenausbil- dung absolvieren.

Art. 50 Ausbildungsfahrten

1Wer die Grundlagenprüfung bestanden hat, darf Ausbildungsfahrten als Ausnahme- transportbegleiter durchführen. Dabei muss das Zeugnis mitgeführt werden.

2Die Ausbildungsfahrten müssen unter Aufsicht eines Ausnahmetransportbegleiters durchgeführt werden, der den ATB-Ausweis seit mindestens einem Jahr besitzt.

3Der Kandidat erhält für jede Ausbildungsfahrt eine vom beaufsichtigenden Ausnah- metransportbegleiter unterzeichnete Bescheinigung.