Vernehmlassungsvorlage VZV
Vernehmlassung 2026/80: Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung · 5 Seiten
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Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr
(Verkehrszulassungsverordnung, VZV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 19761 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 47
15 Begleiter von Ausnahmefahrzeugen und Ausnahmetransporten
Art. 47 Befähigung zur Begleitung von Ausnahmefahrzeugen und
Ausnahmetransporten
Die Befähigung zur Begleitung von Ausnahmefahrzeugen und Ausnahmetransporten wird mit den Ausbildungen und Prüfungen nach den Artikeln 48–51 erworben und mit einem Ausweis (ATB-Ausweis) bescheinigt.
Art. 48 Grundlagenausbildung
1Zur Grundlagenausbildung wird zugelassen, wer:
a. den Führerausweis der Unterkategorie CE besitzt;
b. seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerausweises der Kategorie B ist; und
c. seit drei Jahren keine verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvor- schriften begangen hat.
1 SR 741.51
2026-... «%ASFF_YYYY_ID»