Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Neue AHV-Versichertennummer)
1.3 Vorverfahren
Bundesblatt · BBl 2006 520Bundesblatt · BBl 2006 501
1.3 Vorverfahren
Eine Projektgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Sozialversicherung, in welcher neben der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen auch die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen sowie die ZAS vertreten waren, hat zur Einführung der neuen Versichertennummer in der AHV ein Konzept unter besonderer Gewichtung der Durchführungsprobleme erarbeitet, im August 2002 einen Zwischenbericht erstellt und diesen der Departementsleitung des EDI unterbreitet. Auf dieser Grundlage wurden weitere, ausserhalb der AHV/IV/EO stehende Stellen – das SECO (Arbeitslosenversicherung), die SUVA, das VBS (Personalinformationssystem der Armee), das BJ (Infostar), das BFS (Registerharmonisierung) sowie das damalige BFA (Projekt Ausländer 2000) – informiert und konsultiert. Der Bereich Kranken- und Unfallversicherung war im Rahmen der Vorarbeiten stets einbezogen. Schlussendlich wurden die Mitglieder der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) anlässlich der Herbstkonferenzen im November 2002 sowie 2005 über das Projekt «neue Versichertennummer in der AHV» informiert.
Nachdem 2003 die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister durchgeführt wurde und im Frühjahr 2004 diejenige zum Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren, hat der Bundesrat beschlossen, die Einführung eines einheitlichen Identifikators auf die Bevölkerungsregister zu beschränken und – aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse – darauf zu verzichten, sechs verschiedene sektorielle Personenidentifikatoren (SPIN) einzuführen.
Aufbauend auf dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2002 und den Entscheiden zum einheitlichen Identifikator bei den Bevölkerungsregistern wurde von der Arbeitsgruppe – unter Einbezug der übrigen betroffenen Fachämter des Bundes – ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Die betroffenen Durchführungsorgane der AHV/IV/EO/EL/FL waren somit laufend in die Arbeiten einbezogen. Diejenigen der Kranken- und Unfallversicherer wurden prinzipiell über ihre Verbände auch in Bezug auf die vorgesehenen Erweiterungen für die Privatversicherung im Rahmen der Vorarbeiten des BAG zur KV-Versichertenkarte im Frühjahr 2005 konsultiert (santésuisse, SVV). Überdies wurde die SUVA (auch als neu für die Durchführung der Militärversicherung zuständige Stelle) in diesem Rahmen konsultiert. Schliesslich wurde auch die Schweizerische Steuerkonferenz begrüsst.
Der Entwurf wurde in der Folge der AHV/IV-Kommission im September 2005 vorgelegt und ist dort auf Zustimmung gestossen. Auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens konnte verzichtet werden, weil derjenige Teil der Vorlage, der von erheblicher gesellschaftspolitischer Tragweite ist, bereits Gegenstand von Vernehmlassungsverfahren (Registerharmonisierung 2003, sektorielle Personenidentifikatoren 2004) war und sich im Übrigen primär auf technische Aspekte konzentriert, zu welchen die Vertretungen der betroffenen Durchführungsstellen angehört wurden.